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Juristische Erfolge gegen Alg-II-Bescheide - Aufruf zu massenhaften Widersprüchen

Sozialgerichte haben inzwischen mehrere Alg-II-Bescheide von Arbeitsagenturen gekippt --- Bericht aus "Neues Deutschland" vom 11.05.05



siehe auch: -->   Pressemitteilung von Tacheles e.V. zum Thema (09.05.05)



Erfolge gegen ALG II
Initiativen rufen zu Widersprüchen auf

Frankfurt (Main), 10.05.05 (epd/ND) Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen hat zu massenhaftem Widerspruch gegen Bescheide zum Arbeitslosengeld II aufgerufen.

Sozialgerichte aus drei Bundesländern hätten die Behörden und das Bundeswirtschaftsministerium daran erinnert, dass sie sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu eheähnlichen Gemeinschaften halten müssten, erklärte die Organisation gestern in Frankfurt. Danach liege diese erst dann vor, wenn das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt ist. Dagegen hätten die Behörden dies mit gegenseitiger Unterhaltspflicht angenommen, sobald ein Mann und eine Frau zusammengezogen seien. In den entschiedenen Fällen seien die Behörden zur Nachzahlung von ALG-II-Leistungen verpflichtet worden. Nach Schätzungen der Organisation erhalten derzeit rund 500 000 Menschen, vor allem Frauen, deshalb bis zu mehreren hundert Euro monatlich weniger und hätten keinen Krankenversicherungsschutz.

Zudem habe das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden, dass die im März für 2005 ausgezahlte Eigenheimzulage beim Bezug von ALG II nicht als Einkommen gelten dürfe.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte, der Bundeswirtschaftsminister müsse entsprechende Änderungen schnell anordnen, um Betroffenen monatelange Widersprüche und Gerichtsverfahren zu ersparen.

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