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Widerspruch Alg II - Tipps aus Bochum

Initiative "Unabhängige Sozialberatung" schlägt Alarm

Viele Bescheide zum Arbeitslosengeld 2 sind fehlerhaft - Experten schätzen: bis zu 50 %. Die Initiative "Unabhängige Sozialberatung" erinnert dringlich daran, dass die Widerspruchsfrist am 31. Januar abläuft. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtsgültig. Wer keinen Widerspruch einlegt, der wird im Fall von Fehlern bei der Berechnung rückwirkend kein Geld erhalten. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist besteht kein Anspruch auf Nachzahlung der zu wenig gezahlten Leistung. Darum der Rat: vorsorglichen Widerspruch einlegen ohne Begründung, um den Rechtsanspruch zu wahren!

Der Widerspruch kann ohne besondere Form schriftlich bei der Arbeitsagentur oder beim Sozialamt per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung eingereicht werden. Er kann aber auch mündlich dort "zu Protokoll" gegeben werden. Musterwidersprüche gibt es im Büro der Initiative montags von 16.00 - 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 10.00 - 12.00 Uhr, Tel.: 460 169; im Internet unter www.bo-alternativ.de, www.tacheles-sozialhilfe.de, www.mdr.de/exakt.

Bei Verdacht auf Fehler haben ALG 2 - BezieherInnen auch das Recht auf kostenlose anwaltliche Beratung. Dazu braucht es einen sogenannten "Beratungsschein", der gegen Vorlage des ALG 2 - Bescheides ausgestellt wird im Amtsgericht oder im Bürgerbüro/Infocenter im Rathaus. Diese Beratung kann jede Kanzlei durchführen, insbesondere aber solche, die sich in den "gelben Seiten" finden lassen unter "Rechtsanwälte / Sozialrecht".

Die ALG 2 - Bescheide genügen in aller Regel nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen Verwaltungsakt: die Ergebnisse sind nicht nachvollziehbar, es fehlen die tatsächlichen und rechtlichen Gründe der Entscheidungen, in Ermessensfällen sind die Ermessensgründe darzulegen. Das betrifft u.a. die Kosten der Unterkunft, die Anrechnung von Nebeneinkünften und Vermögen, die Vermutung von Unterhaltsleistungen in Haushaltsgemeinschaften und die Anrechnung von Kindergeld. Es ist daher sinnvoll, im Widerspruchsschreiben zugleich eine korrekte, nachvollziehbare Berechnung anzufordern.

Die Initiative weist darauf hin, dass ALG - 2-BezieherInnen ein Anrecht haben auf Befreiung von der Rundfunkgebühr und ermäßigte Telefongebühr. Für die Befreiung von der GEZ reicht leider nicht der ALG- 2 - Bescheid, der Antrag kommt wieder zurück. Es braucht nach wie vor eine Bescheinigung des Sozialamtes, erhältlich im BVZ, 3. Stock, oder in den Verwaltungsstellen vor Ort.

ALG 2-BezieherInnen haben auch Anrecht auf die städtischen Vergünstigungsausweise zur preiswerteren Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen wie: städtische Bäder, Volkshochschule, Stadtbücherei, Schauspielhaus, Musikschule. Diese Vergünstigungsausweise gibt es gegen Vorlage des Bescheides im Sozialamt, Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) 3. Etage, Zi. 3113, sowie in den Verwaltungsstellen vor Ort.

Beschwerden bei der Arbeitsagentur werden z. Zt. außerordentlich freundlich entgegengenommen, notwendige Korrekturen erfolgen oft innerhalb weniger Tage.

In der Vergangenheit ist bei der bochumer Agentur für Arbeit aber leider nur von wenigen BeraterInnen zugunsten der Betroffenen und deren legaler Gestaltungsmöglichkeiten beraten worden. Das v. a. in Hinblick auf kleine Sparguthaben und die familiäre Situation. Dadurch ist es bereits in einer Vielzahl von Fällen zu eigentlich vermeidbaren Härten gekommen.

Besteht Beratungsbedarf, ist die Hotline der Bundesagentur für Arbeit nicht sonderlich empfehlenswert - darüber kursieren bereits etliche Sammlungen von "Stilblüten". Besser die solidarische Hilfe "von Betroffenen für Betroffene" der "Initiative für eine "Unabhängige Sozialberatung" oder der Initiative www.tacheles-sozialhilfe.de mit der zentralen Tel.-Nr. 0202 - 31 84 41.

Kompetente Beratung gibt es in Bochum auch bei der Ev. Beratungsstelle für Arbeitslose (mit Initiative "Werkschlag"), Laerstr. 11, 44803 Bochum ("Altenbochum Kirche"), Tel. 35 00 91.

Weitere Beratungsangebote gibt es in Bochum für Gewerkschaftsmitglieder bei: verdi, 44789 Bochum, Universitätsstr. 76, Tel.: 9 64 08-0: IG Metall, Humboldtstr. 46, 44787 Bochum, Tel: 96446-0 (beide mit eigenen Erwerbslosenvertretungen); IG Bauen-Agrar-Umwelt, Alleestr. 119, 44793 Bochum, Tel.: 96119-0; IG BCE, Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum, Tel.: 3190; GEW, Weitmarer Str.19 A, 44795 Bochum, Tel.: 43 46 99; Für Mitglieder anderer Gewerkschaften über: DGB, Humboldtstr. 46, 44787 Bochum, Tel.: 6 87 033.

Und nicht vergessen: Widerspruch einlegen!

ALARMSTUFE ROT !!! Frist läuft ab !! Es wird Zeit !!

Diesmal gilt: lieber gleich als zu spät!

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