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Sozialabbau verstößt gegen ILO-Abkommen und Menschenwürde

"Wir protestieren gegen die Pläne der Bundesregierung, Arbeitszwang einzuführen", erklärte Stephan Lindner, Mitglied des Attac-Koordinierungskreises. Die Beschlüsse vom vergangenen Donnerstag sind nach Ansicht von Attac nicht mit der grundgesetzlich gesicherten Menschenwürde vereinbar. Sie stellten auch einen Bruch wichtiger internationaler Abkommen dar.

Das 1956 von Deutschland ratifizierte Übereinkommen der ILO (International Labour Organisation) verbietet Zwangs- und Pflichtarbeit. Darin heißt es: "Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat."

Die Bundestagsbeschlüsse zu Hartz IV und die Unionspläne brächen mit grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Prinzipien. "Die Beweislastumkehr bei Bedarfsgemeinschaften verstößt in eklatanter Weise gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass derjenige beweispflichtig ist, der eine Anschuldigung äußert", so Lindner weiter. Verschärft würden diese Pläne noch, wenn die Koalition demnächst ihre Pläne zum weiteren Abbau des Kündigungsschutz und weitere Kürzungen im Gesundheitswesen und bei Renten umsetzen würden.

Dieses Maßnahmenpaket verschlechtert nach Ansicht von attac nicht nur die Lage der Erwerbslosen, sondern auch die der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. "Wem bei Kündigung der vollständige Entzug aller Leistungen und Obdachlosigkeit droht, der hat auch keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen Unternehmerwillkür zur Wehr zu setzen.", so Lindner.

Die trotz Dauerregens mit ca. 15.000 Menschen gut besuchte Demonstration gegen Sozialkahlschlag am Samstag in Berlin wertet Attac als Auftakt für weitere Proteste.


Willkommen in der Zukunft

In dem Buch „1984“ wird beschrieben, wie Menschen in einer unmenschlichen Gesellschaft überwacht werden, wie sie kontrolliert werden, wie sie abhängig sind von einer Bürokratie und einer „Regierung“, die den Begriff „Menschenrecht“ aus ihrem Wortschatz gestrichen hat.

"In der Erkenntnis , dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann, ..."

aus: „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (Präambel)

Die Bundesrepublik hat internationale Abkommen unterschrieben und anerkannt, dass sie auch für das eigene Staatsgebiet gelten. Eines dieser Abkommen ist der „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem es unter Artikel 6 unter anderem heißt, „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an“ und weiter in Artikel 7: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird: a.ii) einen angemessenen Lebensunterhalt für sie und ihre Familien …“

In Artikel 9 geht es weiter: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Soziale Sicherheit an …“ und dann in Artikel 11: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmengeeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.“ So weit zu den Menschenrechten, die auch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die heute im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen stellen einen Angriff auf Grundrechte von Millionen BundesbürgerInnen dar.

Wir möchten allen LeserInnen empfehlen, den „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ zu lesen und ihn mit der Wirklichkeit zu vergleichen.

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