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ALG 2: Regelsatz zu niedrig

Thesen zum Regelsatz für Alg II-BezieherInnen

I) 6,4 Mio. Personen bekommen z. Zt. Alg II oder (als Familienangehörige) Sozialgeld. Alleinstehende müssen mtl. mit 345 Euro Regelsatz plus der als angemessen betrachteten Warmmiete auskommen, im Schnitt zusammen mit etwa 650 Euro.

II) Leben mit diesem Regelsatz bedeutet: - 4,23 Euro am Tag für Ernährung und Getränke, darunter 88 Cent für Frühstück und je 1,57 für Mittag- und Abendessen.

  • 0,34 tgl. für Cafe- und Kneipenbesuche = ein Cappucino die Woche
  • 60 Cent tgl. für öffentlichen Nahverkehr = eine Fahrt in der Woche hin- und zurück
  • 60 Cent für Telefonkosten incl. Grundgebühren = 7 Cent täglich für Gespräche
  • 34 Cent für Zeitungen/Zeitschriften = einmal in der Woche eine Tageszeitung
  • 15 Cent für Sport- und Freizeitveranstaltungen = alle zwei Monate einmal Kino

Diese Beträge stehen oft nur auf dem Papier, weil z.B.

  • tatsächliche Mieten und Heizkosten nicht anerkannt,
  • Bewerbungs- oder Gesundheitskosten nicht gezahlt,
  • Tilgungsraten bei Eigenheimen nicht anerkannt werden,
  • einmalige Anschaffungen nicht von den vorgesehenen Minibeträgen angespart werden konnten,
  • Schulden zurückgezahlt werden oder
  • die Regelsatzkürzungen bei Kindern über sieben Jahren aufgefangen werden müssen usw..

345 Euro reichen nicht aus, um Grundbedürfnisse ausreichend zu befriedigen.

345 Euro bedeuten Existenzunsicherheit, Armut und soziale Isolation.

III) Woher kommt der Regelsatz?

Der Regelsatz wird aus dem Ausgabeverhalten der unteren 20 % der Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 abgeleitet.

Wenn deren Ausgaben für Telefon, Strom, Freizeit usw. wie vorher zu 100 % anerkannt worden wären, hätte der Regelsatz allein deswegen rund 37 Euro höher ausfallen, d.h. 382 Euro betragen müssen. SPD, GRÜNE, CDU/CSU und FDP haben den Regelsatz relativ zu den gestiegenen Ausgaben gesenkt und verkaufen das auch noch als Verbesserung.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband tritt dafür ein, die versteckte Kürzung des Regelsatzes von 37 Euro rückgängig zu machen.

Er fordert einen Regelsatz von 412 Euro. Die Erhöhung um weitere 30 Euro erkennt die Kfz- Kosten unterer Verbrauchergruppen in Höhe von 18,50 Euro mtl. an, bezieht die Eigenanteile bei der Krankenversicherung in Höhe von 6,50 ein und stockt die für Kneipen- und Cafebesuche vorgesehenen Ausgaben um 5 Euro auf.

Angesichts des Drucks durch die Vertreter des Kapitals, den Eckregelsatz abzuschaffen (Bertelsmann- Stiftung) oder wenigstens um 25 bis 30 % zu senken (Arbeitgeberverbände, H. W. Sinn, Sachverständigenrat usw.) erkennen wir den Mut des Paritätischen an, überhaupt eine bescheidene Erhöhung zu fordern.

Die geforderte Erhöhung ist jedoch zu gering.

  • Verschiedenen Untersuchungen zu Folge kann man sich von dem für Essen und Trinken veranschlagten Betrag allenfalls 20 Tage im Monat ausgewogen ernähren. Der Ernährungsanteil des Regelsatzes von rd. 127 Euro müsste also um rd. 65 Euro erhöht werden.
  • Der Regelsatz von 345 Euro ist ein "Rentnerregelsatz". Die unteren 20 % der Einpersonenhaushalte, deren Ausgabeverhalten Maßstab für diesen Regelsatz sind, bestehen überwiegend aus Rentnerinnen, die über 70 Jahre alt sind. Ihr Ausgabeverhalten kann nicht Maßstab für das Bedürfnisniveau von Erwerbslosen sein.

Vor allem aus diesen beiden Gründen muss der Regelsatz für einen alleinstehenden Alg IIBezieher mindestens auf 500 Euro angehoben werden.

IV) Unterkunftskosten

müssen in angemessener Höhe zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden.

Sie dürfen nicht pauschaliert werden, wie einige Kritiker fordern. Mietpauschalen führen zu Regelsatzkürzungen für die, deren Mieten über den Pauschalen liegen und zu Regelsatzerhöhungen für die, die darunter liegen.

V) Das Armutsniveau

für einen Alleinstehenden lag nach Auffassung der Bundesregierung 2001 bei 938 Euro. Die Forderung nach 500 Euro plus angemessenen Unterkunftskosten würde sich diesem Niveau nähern.

VI) Mobilität - auch für Arbeitslose!

Der öffentliche Nahverkehr muss von Erwerbslosen zum Nulltarif genutzt werden können, ebenso wie Freizeiteinrichtungen. Dadurch würde das Niveau der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steigen, ohne dass Leistungen als Waren gekauft werden müssten.

Wir lehnen ferner Eigenbeteiligungen von Erwerbslosen in der Gesundheitsversorgung ab. AlgIIBezug muss generell als Härtefall anerkannt werden.

VII) 500 Euro: Fairness, soziale Gerechtigkeit oder gar Menschenwürde?

Mit einer Regelsatzerhöhung auf 500 Euro würde die Lage von LohnarbeiterInnen etwas leichter, seien sie beschäftigt oder nicht. Wir halten nichts davon, bei einer bescheidenen Regelsatzerhöhung schon von Fairness, sozialer Gerechtigkeit oder Menschenwürde zu sprechen. Ein Zustand, in dem Millionen Menschen daran gehindert werden, produktiv tätig zu sein, wird auch durch ein paar Euro mehr nicht menschenwürdig. Fraglich ist auch, ob es der Würde des Menschen entspricht, seine Arbeitskraft als Ware verkaufen zu müssen.

Die Menschenwürde wäre mit 500 Euro auch zu billig. Die Spitzen der Wirtschaft halten ihre Menschenwürde schon für verletzt, wenn sie 500 Euro pro Tag bekommen. Die Gerechtigkeit ist in den Augen der Spitzenmanager nicht einmal gewahrt, wenn sie 500 Euro pro Stunde absahnen.

VIII) Die Forderung "Weg mit Hartz IV"

bedeutet für uns, den Zweck von Hartz IV möglichst zu durchkreuzen, mit Sozialabbau Lohndumping zu fördern. Die Forderungen nach 500 Euro Regelsatz und einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro/Std. wirken dieser Absicht entgegen.

"Weg mit Hartz IV" kann nicht bedeuten, den Zustand vor Einführung von Hartz IV, d.h. die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige, wiederherstellen zu wollen. Dieser Zustand war auch nicht hinnehmbar.

IX) Das Kapital hetzt Arbeitslose und Beschäftigte gegeneinander,

um Sozial- und Lohnabbau durchzusetzen. Arbeitslose werden als Arbeitsscheue dargestellt, die auf Kosten der Arbeitenden leben und Beschäftigte als Besitzstandswahrer, die Arbeitslose daran hindern, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten.

Wir dagegen brauchen ein Bündnis zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten. Das wird umso dringender, je mehr die Arbeitslosigkeit steigt.

Forderungen wie die nach einem Regelsatz für Erwerbslose in Höhe von 500 Euro und einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro tragen dazu bei, dieses Bündnis herzustellen.

Das Alg II-Niveau (Regelsatz plus Warmmiete) definiert eine Art Mindestlohn. Das Kapital will den Regelsatz weiter senken, um Lohndumping zu fördern.

Wer dem entgegenwirken will, muss eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes fordern.

Der DGB-Bundesvorstand, der im Interesse der Förderung der Kapitalverwertung weder die Erhöhung des Regelsatzes noch einen gesetzlichen Mindestlohn fordert, fällt damit Arbeitslosen und Beschäftigten in den Rücken.

X) Wer soll für den Unterhalt der Arbeitslosen aufkommen?

Von 1991 bis 2004 ist die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze in Deutschland um sechs Millionen oder um ein Fünftel gesunken.

Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen sank um 3,5 Milliarden Arbeitsstunden. Entsprechend sank auch das Bedürfnis des Kapitals nach Ausbildungsplätzen für Jugendliche.

Die Nachfrage des Kapitals nach Ware Arbeitskraft fällt mit der Steigerung der Produktivität, mit den revolutionären technischen Fortschritten, mit seiner wachsenden Konzentration, mit jeder Fusion von Unternehmen und mit dem Untergang von Klein- und Mittelunternehmen. Der Prozess der sinkenden Nachfrage nach Ware Arbeitskraft ist unaufhaltsam. Er wird durch Arbeitszeitverlängerungen gefördert und durch periodisch wiederkehrende Überproduktionskrisen beschleunigt.

Die Nachfrage des Staates nach Arbeitskräften fällt mit sinkenden Gewinnsteuern. Die Senkung der sogenannten Lohnnebenkosten wiederum senkt die Nachfrage nach Arbeitskräften in den von der Sozialversicherung abhängigen Bereichen.

Da die Nachfrage nach Arbeitskraft in die Verwertung von Kapital eingebunden ist, werden mehr und mehr Arbeitskräfte in allen Bereichen überflüssig. Sie finden häufig gar keine oder nur noch geringfügige oder befristete Beschäftigungen zu tendenziell sinkenden Löhnen.

Da Arbeitslosigkeit ihre Ursache nicht in zu hoher Arbeitslosenunterstützung oder zu hohen Löhnen hat, sondern in den ökonomischen Gesetzen dieser Wirtschaftsordnung, muss diese auch für die Unterhaltungskosten der überflüssig Gemachten aufkommen, nicht etwa die Arbeitslosen selbst und ihre Familien.

XI) Was kostet die Regelsatzerhöhung auf 500 Euro?

Eine Regelsatzerhöhung auf 500 Euro würde einschließlich der aus ihr folgenden Regelsatzerhöhungen für Haushaltsangehörige etwa 10-15 Mrd. Euro kosten.

Allein daraus,

  • dass Anleger jährlich 30 Mrd. Euro verlieren, weil sie ihr überschüssiges Kapital Finanzbetrügern anvertrauen,
  • dass Banken jährlich 10-20 Mrd. Euro abschreiben müssen, weil sie Kredite an Schuldner verliehen haben, die sie nicht zurückzahlen können,
  • dass die massiven Gewinnsteuersenkungen dem Kapital jährlich Zusatzprofite von 20 Mrd Euro verschaffen,

kann man sehen, dass der Reichtum dieser Gesellschaft völlig ausreichen würde, diese Forderung zu befriedigen. Das Kapital aber verjubelt und verspekuliert lieber den durch die Arbeit von Millionen aufgehäuften Reichtum in für uns sinnlosen Anlagen, als ihn für die Bedürfnisse der Arbeitslosen bzw. der LohnarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen.

Aber nur so lange, wie Arbeitslose und Beschäftigte das Kapital nicht gemeinsam in seine Schranken verweisen.

Alg II: Anhebung des Regelsatzes von 345 € auf 500 €!

Quelle: www.klartext-info.de

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