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Endlich ein Sanktionsmoratorium für Hartz IV-Bezieher*innen!

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Der Bundestag hat endlich ein einjähriges Sanktionsmoratorium beschlossen

 

Der Bundestag hat nun endlich ein einjähriges Sanktionsmoratorium beschlossen:

  • Aussetzen der 30 % - Sanktionen ab Juli 2022

  • Terminversäumnisse können erst nach wiederholtem Male mit 10 % sanktioniert werden; auch bei wiederholten Terminversäumnissen sind keine höheren Sanktionen als 10% möglich

  • Moratorium gültig für 1 Jahr, Juli 2022 - Juni 2023

Damit wurde eine Forderung des Sozialforums Dortmund (sh. online-Veranstaltung „Bürgergeld“ am 28.04.2022) und vieler anderer Gruppen und Organisationen weitgehend erfüllt.

Ein Grund zur Freude? Auf jeden Fall!

Das Sanktionsmoratorium ist ein Erfolg und wir hoffen, dass es zu einer angemessenen Evaluierung des Moratoriums kommt und es sich bestätigt, dass Sanktionen nicht wirken. Der einzig richtige Weg ist Vertrauen, statt Druck!

Bedauerlich:

10% - Sanktionen nach Terminversäumnissen bleiben bestehen und die machen rund 75 % aller Sanktionen aus. Immerhin darf jetzt erst ab einem zweiten Terminversäumnis sanktioniert werden. Aber auch darunter leiden Hartz-IV-Bezieher. Drei Monate lang bis zu 44,90 Euro weniger (je nach Regelsatzhöhe). Für Hartz-IV-Bezieher mit einem Regelbedarf von 449 € ist die aktuelle Inflation von 7,3 % mit einem Kaufkraftverlust von 33 € gleichzusetzen. Unmöglich zu stemmen! Denn die jetzigen Regelsätze sind in der Vergangenheit unzulässig klein gerechnet und sind nicht angepasst worden. Statt 449 Euro müssten derzeit eigentlich 687 Euro gezahlt werden (nach Berechnungen der Partei Die Linke) – siehe hierzu https://t1p.de/zzgcw

Eine Kürzung selbst um 10% ist unter diesen Umständen überhaupt nicht verkraftbar!

Helmut Szymanski, 25.5.2022

 

 

 

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