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29.03.05: Noch ein Schreiben an die Arge-Zentrale in Nürnberg

An die

Zentrale der Agentur für Arbeit

Herr Noll

Regensburgerstraße 104

90478 Nürnberg

 

Betreff: Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.03.06

 

 

 

Sehr geehrter Herr Noll,

 

vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Offensichtlich habe ich den Sachverhalt in meinem Schreiben vom 05.03.2006 nicht deutlich genug dargelegt. Die Ihrem Schreiben beigefügten Gemeinsamen Hinweise der Landesbeauftragen für den Datenschutz der Länder sind mir seit längerem bekannt. Den MitarbeiterInnen der Dortmunder ARGE jedoch leider nicht – oder aber sie ignorieren diese Hinweise; deshalb meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter der Dortmunder ARGE Herrn Neukirchen-Füsers und Frau Schulz.

 

Selbstverständlich habe ich bei der Beantragung von ALG 2 meine Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen. Mit dem Antrag auf ALG 2 erhielt die ARGE Dortmund von mir per Einschreiben Kopien meiner Kontoauszüge von Juli, August und September 05. Lediglich Zahlungsausgänge die mit dem Nachweis meiner Bedürftigkeit nichts zu tun hatten waren gemäß der Hinweise der Landesbeauftragen für den Datenschutz geschwärzt.

 

Frau Schulz von der ARGE Dortmund antwortete mit Datum vom 11.11.05, dass über meinen Antrag erst entschieden werden könne, wenn ich meine ungeschwärzten Kontoauszüge von Januar 05 bis September 05 vorlege. Mehr beanstandete sie an dem Antrag nicht. Ich antwortete Frau Schulz umgehend und wies sie auf die Hinweise der Landesbeauftragen für den Datenschutz der Länder hin. Darauf habe ich bis heute - nach über 4 Monaten - immer noch keine Antwort erhalten. Ich nenne das Untätigkeit. Dagegen werde ich auch gerichtlich vorgehen. Eine Klage wegen Untätigkeit ist in Vorbereitung.

 

Bereits seit April 2005 bezog ich ALG 2. Im September erhielt ich kurzfristig einen Auftrag als freiberufliche Mitarbeiterin. Deshalb meldete ich mich bei der ARGE Dortmund ab. Im Oktober meldete ich mich wieder arbeitsuchend und beantragte erneut ALG 2. Weshalb ich nach so kurzer Unterbrechung des Leistungsbezugs wieder einen vollständigen Antrag einreichen musste, kann ich auch nicht nachvollziehen.

 

Aufgrund meines ALG 2 Antrags vom April 05 liegen der ARGE Dortmund Kopien meiner Kontoauszüge von Januar bis März 05 sowieso vor. Wenn Frau Schulz diese Unterlagen nochmals anfordert deutet das entweder darauf hin, dass diese Kontoauszüge verschlampt wurden, Frau Schulz keinen Überblick über die Sachlage hat oder ich einfach schikaniert werden sollte. Sollte Frau Schulz Zweifel an meiner Bedürftigkeit haben, müsste sie dies begründen können. Dies tat sie aber auch nicht.

 

Besonders ärgerlich finde ich den Vorgang unter dem Aspekt, dass ich im April / Mai 05 die gleiche Auseinandersetzung schon einmal mit Mitarbeitern der Dortmunder ARGE geführt habe. Damals beschwerte ich mich bei Herrn Neukirchen-Füsers, dass seine Mitarbeiter die Hinweise der Landesbeauftragen für den Datenschutz nicht beachten. Herr Neukirchen-Füsers kann oder will diesen Missstand offensichtlich nicht beseitigen.

 

Ausführliche Informationen über die Probleme die ich bereits im April 05 mit der Dortmunder ARGE hatte, finden Sie unter folgender Webadresse: http://zope1.free.de/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/alg-2/petras-alg2-antrag (inclusive eines Artikels darüber in den Dortmunder Ruhr-Nachrichten). Meine aktuellen Erlebnisse mit der ARGE werde ich ebenfalls veröffentlichen.

 

Ich möchte Sie nochmals bitten, meiner Beschwerde nachzugehen. Das wiederholte, unbegründete bzw. willkürliche Anfordern sehr persönlicher Daten durch die MitarbeiterInnen der Dortmunder ARGE ist mindestens im Hinblick auf den Datenschutz illegal.

 

Mit freundlichen Grüßen

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