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17.11.05: Schreiben an Arge - Kontoauszüge gibts nicht.

Betreff: Ihr Schreiben vom 11.11.05 bzgl. fehlender Unterlagen

 

 

Guten Tag Frau Schulz,

 

mit Bedauern muss ich feststellen, dass offensichtlich immer noch nicht alle MitarbeiterInnen der ARGE ausreichend geschult wurden, um die gesetzlichen Regelungen zur Gewährung von ALG 2 korrekt umzusetzen.

 

In Ihrem Schreiben erwähnen Sie eine Vermögensauskunft (die dem Schreiben aber nicht beigefügt war). Ich nehme mal an, dass Sie damit das Zusatzblatt 3 meinen. Falls dem so ist, empfehle ich Ihnen, das Antragsformular jetzt einmal sorgfältig zu lesen. Auf Seite 5 im Abschnitt VII heißt es: "Wenn eine der beiden Fragen mit "ja" beantwortet wurde, ist das Zusatzblatt 3 auszufüllen." Ich habe keine der Fragen mit "ja" beantwortet. Deshalb ist das Zusatzblatt 3 nicht erforderlich.

 

Zum Thema Kontoauszüge: Auch wenn es in dem Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht noch nicht einmal um derart absurde Forderungen wie den von Ihnen gestellten geht, verweise ich auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.05 (AZ L7 AS 32/05 ER): "Vollständige und lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung müssen beim Beantragen von ALG 2 nicht vorgelegt werden."

 

Möglicherweise ist Ihnen ja entgangen, dass dies bereits mein 2. Antrag auf ALG 2 ist. Auch bei der ersten Beantragung von ALG 2 (im April dieses Jahres) musste ich feststellen, dass ARGE-MitarbeiterInnen gültige Gesetze nicht einhalten und unzulässige Forderungen stellen; u. a. sollte ich damals auch meine ungeschwärzten Kontoauszüge vorlegen. Da ich mich hier nicht wiederholen möchte, verweise ich auf den Schriftverkehr zu meinem Antrag vom April. Sollte Ihnen der Schriftverkehr nicht vorliegen können Sie sich unter folgender Web-Adresse über den Sachverhalt informieren: http://zope1.free.de/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/alg-2/petras-alg2-antrag.

 

Als Anlage erhalten Sie meinen Antrag auf Gewährung von Reisekosten.

 

mit freundlichen Grüßen

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