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17.08.06: Klage beim Sozialgericht Dortmund

 Klage

gegen das

JobCenter ARGE Dortmund

Luisenstr. 11-13, 44147 Dortmund

 

deren Widerspruchsbescheid vom 04.08.2006,


Hiermit erhebe ich Klage gegen die Entscheidung, dass mein Widerspruch gegen den ALG-2-Bescheid vom 06.06.2006 (Geschäftszeichen 832 – BG-Nr.: 33302BG0053494)

als unbegründet zurückgewiesen wurde.

 

Begründung

1. Zunächst einmal wurde mein Widerspruch offensichtlich nur sehr oberflächlich bearbeitet. Der Widerspruchsbescheid enthält folgende Fehler:

 

Im Widerspruchsbescheid heißt es:

Die Widerspruchsführerin beantragte am 4.10.2005 die Fortzahlung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie hatte zuvor bis zum 30.09.2005 entsprechende Leistungen erhalten.“

Das ist nicht richtig. Anfang September erhielt ich von meinem letzten Arbeitgeber kurzfristig einen Auftrag als freiberufliche Mitarbeiterin. Ich meldete mich daraufhin telefonisch bei der ARGE ab. Im Oktober stellte ich dann einen neuen Antrag auf Gewährung von ALG-2. Das war kein Fortzahlungsantrag, sondern ein vollständig neuer Antrag.

2. Mein Antrag auf Gewährung von ALG 2 wurde mit der Begründung abgelehnt, ich wäre meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Meiner Ansicht nach habe ich jedoch alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Angaben gemacht, und habe somit meine Mitwirkungspflicht erfüllt.

Am 04.10.05 sandte ich meinen Antrag auf Gewährung von ALG 2 per Einschreiben an die ARGE Dortmund. Kopien meiner Kontoauszüge von Juli bis September 05 legte ich dem Antrag bei. Auf den Kontoauszügen hatte ich die Zahlungsausgänge geschwärzt; mit Ausnahme der Überweisungen für Miete und Heizkosten. Die für die Beurteilung meiner Bedürftigkeit relevanten Buchungen (alle Zahlungseingänge) und der Kontostand waren nicht geschwärzt.

Mit Schreiben vom 11.11.05 forderte mich die ARGE Dortmund auf, folgende Unterlagen nachzureichen: „Ungeschwärzte, vollständige Kontoauszüge vom 01.01.05 bis laufend sowie beiliegende Vermögensauskunft.“

Eine Vermögensauskunft lag dem Schreiben jedoch nicht bei. Ich vermute, dass mit der Vermögensauskunft das Zusatzblatt 3 zum ALG-2-Antrag gemeint war. Dieses ist laut ALG-2-Antrag aber nur auszufüllen wenn entsprechendes Vermögen vorhanden ist.  

Von 1997 bis Anfang 2000 war ich arbeitslos, bzw. in einer Weiterbildungsmaßnahme. Im April 2002 wurde ich erneut arbeitslos und bezog zuletzt bis September 2004 Arbeitslosenhilfe. Von September 04 bis März 05 hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag in Bayern. Von diesem Einkommen blieb aufgrund der großen Entfernung (Fahrtkosten und doppelte Haushaltsführung) nichts übrig. Anschließend war ich mit Ausnahme der kurzfristigen Tätigkeit im September 05 wieder arbeitslos und bezog ALG 2. Wo soll da Vermögen herkommen? Da ich kein Vermögen habe, ist es m. E. nicht erforderlich das Zusatzblatt 3 auszufüllen.

Zu den Kontoauszügen: Mir ist bekannt, dass die ARGE bei begründetem Verdacht auf Vorliegen eines Missbrauchs von Sozialleistungen ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen kann. Eine Begründung, weshalb ich meine ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten 9 Monate vorlegen sollte, habe ich aber nicht erhalten. Deshalb wehre ich mich gegen die pauschale Anforderung meiner Kontoauszüge. Insbesondere unter dem Aspekt, dass bundesweit tausende von ARGE-Mitarbeitern und Mitarbeiter irgendwelcher Call-Center meine Daten abfragen können bin ich nicht bereit persönlichste Daten grundlos an die ARGE weiterzugeben.

Zur Feststellung der aktuellen Bedürftigkeit ist meiner Meinung nach der aktuelle Kontostand und Einsicht in die Zahlungseingänge ausreichend.

Da mein Antrag auf ALG 2 im März 2006 immer noch nicht bearbeitet war, legte ich am 05.03.05 Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Das Antwortschreiben darauf mit Datum vom 08.06.06 wirft weitere Fragen auf. Bereits bei meinem ersten ALG-2 Antrag im April 05 legte ich Kontoauszüge mit geschwärzten Soll-Buchungen vor. Die ARGE weiß laut des Schreibens vom 08.06.06 aber, dass bis März 05 jeden Monat per Dauerauftrag 350 Euro von meinem Konto abgebucht wurden – und dass diese Abbuchungen in den Monaten Juli bis September 05 nicht mehr vorhanden waren. (Bei den Buchungen handelte es sich um die Mietzahlungen für die Wohnung in Bayern.) Woher weiß die ARGE von dem Dauerauftrag? Und wenn die ARGE sowieso über meine Kontobewegungen informiert ist, wieso dann das ganze Theater mit den Kontoauszügen?

Weiterhin heißt es in der Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde: „Da sich aufgrund der Schwärzung konkrete Fragen ergaben, wurden [...] ungeschwärzte Kontoauszüge für die Zeit von Januar bis September 05 angefordert.“ Es kann doch nicht sein, dass ich schon allein Aufgrund der Schwärzung der Kontoauszüge automatisch des Leistungsmissbrauchs verdächtigt werde

Auf den letzten Absatz der Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde möchte ich auch noch eingehen. Dort heißt es: „Die Notwendigkeit der Anforderung ungeschwärzter Kontoauszüge ergab sich aus deutlichen Veränderungen in den Kontobewegungen im Laufe des Jahres. Während in den Monaten Januar bis März durchschnittlich Ausgaben in Höhe von 1428 Euro erkennbar waren, gab es in den Monaten Juli bis September nur noch durchschnittliche Ausgaben in Höhe von 733,- Euro.“

Ich finde diese Veränderungen logisch wenn nicht gar zwangsläufig. Bis März arbeitete ich als Ingenieurin in Bayern, hatte ein entsprechendes Einkommen und durch die Tätigkeit auch erhöhte Ausgaben. Ab April war ich arbeitslos und auf ALG-2 angewiesen. Wie soll ich da noch 1400 Euro im Monat ausgeben? Was gibt es da zu klären?

Weiter heißt es: „Eine Klärung dieser Veränderungen in einem persönlichen Gespräch war leider nicht möglich, da Sie jedes Gespräch ablehnten und stattdessen eine schriftliche Klärung wünschten. Der ARGE Dortmund blieb daher nur die Möglichkeit ungeschwärzte Kontoauszüge anzufordern.“

Ich denke die ARGE Dortmund hätte mir auch schriftlich mitteilen können, welcher Klärungsbedarf bei der Prüfung meiner Bedürftigkeit besteht. Dies geschah jedoch nicht. Stattdessen wurde ich ohne Angabe von Gründen dazu aufgefordert meine ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten 9 Monate vorzulegen.

Ich beantrage die ARGE Dortmund dazu zu verurteilen mir die beantragte Hilfe zum Lebensunterhalt für die Monate Oktober, November und Dezember 2005 zu zahlen, einschließlich Zinsen und der mir entstandenen Kosten.

Dortmund, den 17.08.2006 

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