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Das neue Sozialgesetzbuch II - Teil 7Sanktionen beim Sozialgeld Die für erwerbsfähige Bedürftige beim Arbeitslosengeld II vorgesehenen Sanktionen gelten auch nicht erwerbsfähige Angehörige, die Sozialgeld beziehen. Wie die Leistungen des Arbeitslosengeldes II können die Leistungen für Sozialgeldempfänger bei Pflichtverletzungen abgesenkt oder eingestellt werden. Voraussetzung für den Eintritt von Sanktionen beim Sozialgeld ist, dass Bezieher von Sozialgeld einer Meldeaufforderung der Agentur für Arbeit ohne wichtigen Grund nicht nachkommen oder Einkommen und Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung von Sozialgeld herbeizuführen. Sanktionen treten ein,
Umfang der Sanktionen beim SozialgeldDer Umfang der Sanktionen richtet sich nach der Art und Häufigkeit der Pflichtverletzungen und dem Alter des Hilfebedürftigen. Der Umfang beträgt nach Art:
Der Umfang beträgt nach Häufigkeit:
(1) In der Gesetzesbegründung ist als Verletzung der Mitwirkungspflicht beispielhaft angeführt: "Eine Pflichtverletzung...kann sich für einen nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen z.B. dann ergeben, wenn der Hilfebedürftige zur Wahrnehmung eines ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermins aufgefordert wird, weil in seiner Person ein Vermittlungshemmnis für den erwerbsfähigen Partner liegt (z.B. wegen Alkoholabhängigkeit, die dazu führt, dass ein zum Haushalt gehörendes Kind nur von dem erwerbsfähigen Partner betreut werden kann ), dieser Termin aber - ohne wichtigen Grund - nicht wahrgenommen wird." (BTDr. 15/1516, Seite 62) Art und Umfang der Sanktionen beim SozialgeldPflichtverletzungen Der Bezieher von Sozialgeld
Art und Höhe der Sanktionen Art der Sanktionen Schrittweise Kürzung des Sozialgeldes um jeweils 30%- Punkte bis hin zum völligen Wegfall des Sozialgeldes. Umfang der Sanktionen
Pflichtverletzungen Der Bezieher von Sozialgeld
Art der Sanktionen Schrittweise Kürzung des Sozialgeldes um jeweils 10 %- Punkte bis hin zum völligen Wegfall des Sozialgeldes. Umfang der Sanktionen Ist wegen wiederholter Pflichtverletzungen das Sozialgeld bereits um 30 % - Punkte gemindert worden, kann die Absenkung des Sozialgeldes - auch die Leistungen für Unterkunft, Heizung und für Mehrbedarfe umfassen und können die Leistungen des Sozialgeldes in Form von Sachleistungen erbracht werden. Rechtsfolgenbei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Bedürftigkeit Neben den Sanktionen bei Herbeiführung der Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sieht das Gesetz für Volljährige eine Verpflichtung zum Ersatz von aufgebrachten Leistungen vor. Zum Ersatz von Leistungen des Arbeitslosengeldes II und von Leistungen des Sozialgeldes ist verpflichtet, wer ohne wichtigen Grund
Von einer Geltendmachung des Ersatzanspruches ist nach dem Gesetz abzusehen, soweit dadurch der Ersatzpflichtige künftig von Leistungen des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes oder der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt abhängig gemacht werden würde. " Denk an die Armen", pflegte ein Fabrikant aus Lodz zu sagen, " das kostet nichts." Julian Tuwim ------------------------------- "Die Hauptsache ist: Nicht auf Arbeitslose hören. Die Hauptsache ist: Nicht das Straßenbild stören, Nur nicht schreien, Mit der Zeit wird das schon." Kurt Tucholsky ----------------- Christine Nöstlinger: Auszählreime Einer ist reich. und einer ist arm einer erfriert und einer hat's warm Einer springt und einer hinkt, einer fährt weg und einer winkt. Einer hat Hunger und einer hat Brot, einer lebt noch und einer ist tot. Einer stiehlt und einer kauft, einer schwimmt oben und einer ersauft. Einer stinkt und einer duftet, einer ist faul und einer schuftet. Einer hat's lustig und einer hat Sorgen, einer kann schenken und einer muß borgen. Zu den einen zählst du, zu den andern zähl ich, ich hab's lustig und warm. also pfeif ich auf dich ! Ich bin lebendig und faul und reich, und ob du schon tot bist, ist mir doch ganz gleich ! ----------------- Francisco de Quevedo: Die Armen und der Teufel "Was sind Arme ?" fragte er. "Menschen", antwortete ich, "die nichts von dem haben, was die Welt hat." "Welch eine unsinnige Frage!" sagte der Teufel. "Wenn die Menschen durch das verdammt werden, was sie von der Welt haben, die Armen aber davon nichts haben - wie sollen die Armen dann verdammt sein können ? In unseren Registern sind die Armen nicht eingetragen. Und verwundert euch nicht: Es gibt keinen Teufel, der einen Armen retten könnte. Manchmal sind Menschen anderen Menschen größere Teufel als wir. Gibt es einen Teufel, der einem Schmeichler, einem Neider, einem falschen Freund oder einer schlechten Gesellschaft gleichkäme ? Nun, all dies fehlt dem Armen, niemand schmeichelt ihm, beneidet ihn, er hat weder schlechte noch gute Freunde, niemand leistet ihm Gesellschaft." ----------------- Die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund, Referat für Gesellschaftliche Verantwortung, der Fachbereich Erwachsenenbildung ist Mitglied im Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen/Lippe e.V. |