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Das neue Arbeitslosengeld II - Teil 5Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung. Neben Bedürftigkeit setzt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II voraus, dass der hilfebedürftige Erwerbsfähige eine Reihe von Forderungen in Verantwortung und Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler erfüllt. Zum Forderungskatalog an Erwerbsfähige gehören:
Eine Verletzung der Pflichten wird mit einer stufenweisen Kürzung der Leistungen des Arbeitslosengeldes II bis hin zum Wegfall von Arbeitslosengeld II sanktioniert. Die Forderungen an Verantwortung und Verpflichtung werden in einer Eingliederungsvereinbarung zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Agentur für Arbeit festgehalten. Hilfebedürftige Erwerbsfähige sind verpflichtet, eine von der Agentur für Arbeit angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen und die in der Vereinbarung festgelegten Pflichten zu erfüllen. Katalog der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld IIDer Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus
Eine Verletzung der Pflichten wird mit einer stufenweisen Kürzung der Leistungen des Arbeitslosengeldes II bis hin zum Wegfall von Arbeitslosengeld II sanktioniert. Eine weitere Sanktion ist die Gewährung von Leistungen als Sachleistungen, z.B. Lebensmittelgutscheinen. Die Forderungen an Verantwortung und Verpflichtung werden in einer Eingliederungsvereinbarung zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Agentur für Arbeit festgehalten. Hilfebedürftige Erwerbsfähige sind verpflichtet, eine von der Agentur für Arbeit angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen und die in der Vereinbarung festgelegten Pflichten zu erfüllen. Zur Anspruchsvoraussetzung einer EingliederungsvereinbarungDer Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung gehört zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. In einer Eingliederungsvereinbarung sollen festgelegt werden,
Inhalt einer EingliederungsvereinbarungEine Eingliederungsvereinbarung wird zwischen dem Erwerbsfähigen und der Agentur für Arbeit abgeschlossen und kann sich auch auf Leistungen für Haushaltsangehörige erstrecken. Der Erwerbsfähige gilt, sofern sich Haushaltsangehörige nicht dagegen aussprechen, als Bevollmächtigter für die nicht erwerbsfähigen Haushaltsangehörigen. Die Vereinbarung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit umfaßt neben Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung auch ergänzende Leistungen. Ergänzende Leistungen beziehen sich auf Arbeitsmarkthindernisse in der Person oder in den Verhältnissen des Erwerbsfähigen. Eine Eingliederungsvereinbarung kann sich auf folgende Arbeitsmarkthindernisse und Leistungen erstrecken:
Übersicht: Umfang der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
(1) Sind diese Arbeitsmarkthemmnisse mit Haushaltsangehörigen verbunden, z.B. einem alkoholkranken Partner, kann die Eingliederungsvereinbarung auch Maßnahmen und Leistungen für den Angehörigen vorsehen. Katalog der Anspruchsvoraussetzungen für das SozialgeldWie beim Arbeitslosengeld II wird bei dem Anspruch auf Sozialgeld erwartet, dass nicht erwerbsfähige Angehörige eine Reihe von Forderungen erfüllen. Der Katalog von mit Sanktionen belegten Forderungen umfaßt:
Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen wird wie beim Arbeitslosengeld II mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen reichen von einer Kürzung bis zum Wegfall des Sozialgeldes. Wie beim Arbeitslosengeld II ist eine weitere Sanktion die Gewährung von Leistungen als Sachleistungen. (1)In der Gesetzesbegründung ist als Beispiel für eine Mitwirkungspflicht zur Eingliederung des Erwerbsfähigen folgendes Beispiel angeführt: Wahrnehmung eines von der Agentur für Arbeit angeordneten Untersuchungstermins, weil wegen einer Alkoholabhängigkeit ein zum Haushalt gehörendes Kind nur von dem Erwerbsfähigen betreut werden kann. |