Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG- SGB II NRW)
Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden die Fürsorgeleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Dies führte zu einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist. Ein Landesausführungsgesetz ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlich, da das SGB II entsprechend der Grundregel des Art. 83 GG in Landeseigenverwaltung (Art. 84 GG) ausgeführt wird. (Externer Link - Anmerkung: da die Adresse so furchtbar lang ist, müssen die Scroll-Leisten in Anspruch genommen werden)
Die Adresse lautet: http://www.verdi.de/nrw2/bv_nrw2/branchen_&_berufe/gemeinden_fachbereich_7/arbeits-_und_politikfelder/infos_fuer_personalraete_zur_umsetzung_des_sgb_ii/gesetzentwurf_sgb_ii