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Widerstand gegen überhöhte Gaspreise

Eine DEW-Kundin weigert sich seit 2006 unter Berufung auf den § 315 BGB die überhöhten Gaspreise der DEW zu zahlen. Im Oktober 2007 versuchte die DEW daraufhin der Kundin das Gas zu sperren. In diesem Ordner gibts die ganze Geschichte.

Page Einstweilige Verfügung nur unter Auflagen erteilt
Wer sich auf den § 315 des BGB beruft und sich weigert den geforderten Gaspreis zu zahlen, dem darf der Gasversorger nicht einfach das Gas abstellen. Versucht der Gasversorger trotzdem das Gas abzustellen kann man dagegen am Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Normalerweise gibt es die – auch in Dortmund - innerhalb weniger Tage. Aber auch am Dortmunder Amtsgericht sind die RichterInnen unabhängig und können auch ganz anders entscheiden. So geschehen im folgenden Fall.
Page 1. Widerspruch gegen Gaspreise
 
Page 2. Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen
 
Image Sperrandrohung der DEW
 
Page Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
gegen die Sperrandrohung der DEW
Page Verfügungsurteil
 
Page Beschwerde gegen das Verfügungsurteil
 
Page Ablehnung der Beschwerde
 
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