Widerstand gegen überhöhte Gaspreise
Eine DEW-Kundin weigert sich seit 2006 unter Berufung auf den § 315 BGB die überhöhten Gaspreise der DEW zu zahlen. Im Oktober 2007 versuchte die DEW daraufhin der Kundin das Gas zu sperren. In diesem Ordner gibts die ganze Geschichte.
- Einstweilige Verfügung nur unter Auflagen erteilt
- Wer sich auf den § 315 des BGB beruft und sich weigert den geforderten Gaspreis zu zahlen, dem darf der Gasversorger nicht einfach das Gas abstellen. Versucht der Gasversorger trotzdem das Gas abzustellen kann man dagegen am Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Normalerweise gibt es die – auch in Dortmund - innerhalb weniger Tage. Aber auch am Dortmunder Amtsgericht sind die RichterInnen unabhängig und können auch ganz anders entscheiden. So geschehen im folgenden Fall.
- 1. Widerspruch gegen Gaspreise
- 2. Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen
- Sperrandrohung der DEW
- Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- gegen die Sperrandrohung der DEW
- Verfügungsurteil
- Beschwerde gegen das Verfügungsurteil
- Ablehnung der Beschwerde