Keine Montagsdemo auf der Straße
Am Ende applaudierten sie, war aller Unmut verflogen. Zufrieden verließen die Zuschauer, die sonst bei der Montagsdemo mitziehen, das Amtsgericht: Hatte doch Amtsrichterin Karin Danch-Potthoff das Verfahren gegen ihren Kollegen Tobias Thylmann eingestellt.
Wegen "Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz" sollte der 51-Jährige 75 Euro Bußgeld zahlen. Grund: Nach Ansicht der Polizei hatte Thylmann bei der Montagsdemonstration am 13. November letzten Jahres gegen die Auflagen verstoßen, weil er auf die Straße ging - und das ist bei der Montagsdemo immer dann verboten, wenn weniger als 50 Personen durch die City ziehen. Weniger als 50 müssen auf dem Gehweg bleiben, lautete die Bedingung der Polizei auch am 13. November.
"Das ist eine unzumutbare Einschränkung der Demon-strationsfreiheit", schimpfte der Mann vor Gericht. "Wir müssen doch die Möglichkeit haben, die Leute vernünftig zu informieren." Besonders die Montagsdemo treffe auf ein breites gesellschaftliches Interesse. Außerdem, so argumentierte er weiter, dürfe man doch die Passanten in der City nicht gefährden: "Stellen Sie sich vor: Sie gehen ganz normal auf dem Bürgersteig, da kommt ihnen eine Gruppe von Menschen entgegen. Was machen Sie dann? Sie gehen auf die Fahrbahn. Und bringen sich in Gefahr."
Amtsrichterin Danch-Potthoff hatte zwar Verständnis für die Nöte der Demonstranten, stellte jedoch eines klar: "Das hier ist ein Strafgericht. Wenn Sie ihre Demonstrationsrechte durch die Auflagen beschnitten sehen, müssen Sie sich an das Verwaltungsgericht wenden." Hier im Amtsgericht gehe es um das Verhalten während der Demonstration. Und da gebe er ja selbst zu, an der Ecke Kampstraße/Ecke Freistuhl den Gehweg verlassen zu haben und auf der Straße weitermarschiert zu sein. Was dagegen nicht zutreffe, so beteuerte Tobias Thylmann: "Ich war an diesem Tag nicht Ordner. Sonst wohl, aber nicht am 13. November." Die Einstellung des Verfahrens kommentierte er folgendermaßen: "Ein Freispruch wäre mir lieber." Schließlich stimmte ihn aber milde, dass der Staat auch seine in Anspruch genommene Rechtsberatung bezahlt. - Von Kathrin Melliwa
Quelle: Westfälische Rundschau vom 06.07.2007