Energiepreisboykott - Musterbrief - Antwort auf das DEW-Schreiben vom 05.07.07
Sie haben nach §315 BGB gegenüber der DEW wegen vermuteter unbilliger Energiepreise ihren Abschlag gekürzt und wurden am 05.07. ebenfalls angeschrieben? Es gibt jetzt einen Musterbrief mit dem Sie der DEW antworten und mitteilen können, daß sie weiterhin einen Nachweis der Unbilligkeit erwarten und das dem DEW-Schreiben anhängende "Testat" nicht als Billigkeitsnachweise anerkennen!
Die Adresse lautet: http://projekte.free.de/energie