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NGG-Geschäftsführer Sträter läutet im Streit um Auswirkungen von Hartz IV nächste Runde ein

Artikel in der WAZ - Lokalausgabe Dortmund am 09.07.04


NGG-Geschäftsführer Sträter läutet im Streit um Auswirkungen von Hartz IV nächste Runde ein - WAZ fragte beim Sozialamt nach

Im Schlagabtausch um die Frage, ob Hartz IV erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern tatsächlich "grundlegende Verbesserungen" bringt, wie es die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Burchardt behauptet, hat Manfred Sträter, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, eine weitere Runde eingeläutet. Die WAZ bat jetzt das Sozialamt der Stadt um Klarstellung.

Die Gesundheitsreform, führt Manfred Sträter ins Feld, habe mittels Praxisgebühr und Zuzahlungen in diesem Jahr schon zur "ersten direkten Kürzung der Sozialhilfe seit ihrer Einführung" geführt. "Das Arbeitslosengeld II senkt diese noch weiter".

Hinter der neuen Regelleistung von 345 Euro (in Westdeutschland) verberge sich der bisherige Sozialhilfesatz von 296 Euro - zuzüglich einer "Pauschale für einmalige Leistungen". Die Grundsätze bei der Gewährung von Sozialhilfe (Bedarfsdeckung, tatsächliche persönliche Situation und Notlage) würden "missachtet". Obgleich die Regelsätze schon heute den steigenden Lebenshaltungskosten um bis zu 20 Prozent hinterherhinkten, würden die Regelsätze für Kinder ab 2005 um fünf (bei 7- bis 14-Jährigen) bzw. zehn Prozent (bei 14- bis 18-Jährigen) gekürzt. Manfred Sträter: "Gleiches gilt für zusätzliche Zahlungen in speziellen Lebenslagen wie Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung und Alter."

Peter Bartow, kommissarischer Leiter des Sozialamts, kann Sträters Einschätzung, auch erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger würden ab Januar nächsten Jahres schlechter gestellt als heute, nicht nachvollziehen. "Entscheidend ist doch der Betrag, der unterm Strich steht", erklärte Bartow gestern auf Anfrage der WAZ. "Fakt ist, dass derjenige, der heute Sozialhilfe bezieht, ab 2005 auf keinen Fall mit Kürzungen zu rechnen hat." "Grundlegende Verbesserungen" für heutige Sozialhilfebezieher liegen laut Bartow vor allem aber darin, dass sie künftig auch Ansprüche auf Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geltend machen könnten. Zudem erhöhten sich die Freibeträge bei der Anrechnung von Vermögen sowie beim Zuverdienst. Im Fall der Arbeitsaufnahme werde (befristet) ein Eingliederungsgeld gezahlt. "All das sind geldwerte Vorteile", merkt Peter Bartow an. Und obendrein werde Beziehern von Arbeitslosengeld II - anders als heute den Sozialhilfeempfängern - auch ein "angemessener Pkw" zugestanden.

rm

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