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Abschiebepraxis weiter in der Kritik

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) steht am Pranger. Mit fragwürdigen Methoden sorge sie in Dortmund sowie in NRW dafür, die Zahl der Flüchtlinge zu verringern.

Sagt das Transnationale Aktionsbündnis, das gestern bei einer Demonstration forderte: "Schafft die Zentrale Ausländerbehörde ab". Um Passersatzpapiere für Abschiebungen zu beschaffen, hat die ZAB Dortmund bekanntlich viele Sammelanhörungen organisiert. Bei solchen Abschiebeanhörungen werden Flüchtlinge und Migranten Botschaftsangehörigen oder Delegationen aus ihren (vermeintlichen) Herkunftsländern vorgeführt. "Diese bestätigen dann gegen Geld, es handele sich um ,ihre Staatsangehörigen, und stellen Papiere für die Abschiebung aus", erklärt Barbare Trowe vom Aktionsbündnis. Diese Praxis erfülle beide Seiten mit "Glück": Dortmund, weil es sich seiner Flüchtlinge entledigen könne. Den Botschaftsvertreter eines meist afrikanischen, von Korruption geprägten Landes, der so sein Salär aufbessere. Dabei sei es den Verantwortlichen egal, was mit den Menschen nach der Abschiebung geschehe.

Nicht vergessen die Aktion aus 2006. Flüchtlinge hatten nach Anhörungen durch eine guineische Delegation den Leiter der Delegation als Schlepper enttarnt, der sie zuvor für viel Geld nach Europa gebracht hatte. Trotz dieser Doppelfunktion des Delegationsleiters wurden die Angehörten mit den ausgestellten Papieren nach Guinea abgeschoben. "Nach den Skandalen der Vergangenheit hat Guinea solche Massenabschiebungen verboten", sagt Trowe und erhebt schwere Vorwürfe: "Damit sie wieder wie geschmiert laufen, unternahmen Dortmunder ZAB-Mitarbeiter eigens eine Dienstreise nach Guinea."

"Rechtmäßigkeit steht außer Frage" 

Frank Binder, Leiter der ZAB Dortmund, erklärte hierzu unter anderem: Zur Beschaffung von Passersatzpapieren organisieren die ZAB als Clearingstellen des Landes Sammelanhörungen. Die für die Passersatzausstellung entstehenden Gebühren, werden von den Clearingstellen auch mit anderen Zielstaaten für Sammelinterviews vereinbart. Gelegentlich werden Gespräche zu Fragen in Rückführungsangelegenheiten auch auf Einladung in den Drittländern selbst geführt. Die Rechtmäßigkeit der Sammelvorführungen steht außer Frage. Binder verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken.

Quelle: WR vom 04.12.08

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