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Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung - Teil 6Beispiele zu den Belastungsgrenzen Die Höchstbetrag der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenkasse kann auf eine ganz einfache Weise errechnet werden. Dazu reicht es aus, das nach dem Haushaltstyp heranzuziehende Jahresbruttoeinkommen mit dem Prozentsatz der Belastungsgrenze zu vervielfältigen. Die Formel lautet:
Bei Alleinstehenden ist stets das zustehende Jahresbruttoeinkommen heranzuziehen. Bei Haushalten mit mehreren Personen sind von dem zustehenden Jahresbruttoeinkommen der Familienfreibetrag und der Kinderfreibetrag abzuziehen. Die Formel lautet:
Schema zur Berechnung der Höhe der Zuzahlungen
Die Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenkasse ist auf die Belastungsgrenze beschränkt.
Hat ein Patient bereits Zuzahlungen in Höhe der Belastungsgrenze gezahlt, sollte er sich dieses von der Krankenkasse bescheinigen lassen. Ab der Belastungsgrenze ist ein Patient unter Vorlage der Bescheinigung von der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen bei Ärzten und anderen Leistungserbringern befreit. Der alleinstehender Rentner K. bezieht eine Bruttoaltersrente von 850 Euro. '1' % der Bruttojahresrente Zweiter Schritt - Umfang der zuzahlungspflichtigen Leistungen: Zuzahlungspflichtige Leistungen der Krankenkasse Dritter Schritt - Summe der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenkasse: 12 x 5 Arzneimittel x Zuzahlung von 10 Euro = 600 Euro Aufgrund der Belastungsgrenze ist die Zuzahlung des Rentners auf 102 Euro im Kalenderjahr beschränkt.
Beispiel: Ehepaar mit einem Kind Der erwerbstätige Ehepartner erzielt einen Bruttolohn von 1.950 Euro. Erster Schritt - Höhe des zu berücksichtigenden Jahreseinkommens: Zustehende Monatsbruttoverdienste x 12 = 23.400 Euro Zweiter Schritt - Belastungsgrenze für die Familie: '2' % des zu berücksichtigenden Jahresbruttoeinkommens Dritter Schritt - Umfang der zuzahlungspflichtigen Leistungen: Vierter Schritt - Summe der Zuzahlungen zu den Kassenleistungen: Höhe der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenkasse:
Beispiel: Versicherter mit Bezug von Sozialhilfe Wie andere Versicherte müssen ab dem 01.01.2004 auch Bezieher von Fürsorgeleistungen zu den Krankenkassenleistungen zuzahlen. Das gilt für alle zuzahlungspflichtigen Leistungen: Für den Arztbesuch, für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, für einen Krankenhausaufenthalt. Die Belastungsgrenze für die Zuzahlung richtet sich nach dem Regelsatz des Haushaltsvorstands in der Sozialhilfe.(1) Für das Jahr 2004 beträgt die Belastungsgrenze: 71 Euro und für chronisch Kranke 35.50 Euro. Die Formel laut (1) Regelsatz eines Haushaltsvorstands 2004: Nordrhein Westfalen 296 Euro. Jonny Bruhn-Tripp: Ach, lass den Menschen
Ach, lass den Menschen nur Krank nur werden, dann wirst Du sehen, was er so braucht, er braucht recht schnell zum Sehen, Lesen eine Brille, zum Hören, Verstehen, ein Hörgerät, zum Fortbewegen braucht er größere Dinge, Stütz- und Gehhilfen, Rollatoren Rollstühle, Mobilität kostet schon viel Geld ! Doch nicht vergessen. Was braucht er noch, wenn er ins Alter kommt ? Medikamente und zwar recht viele: Arznei für's Herz, für Leber, Niere, Lunge, Therapeutika gegen den Schmerz Was braucht der Mensch, wenn er ins Alter kommt ? Er braucht auf jeden Fall die Medizin, den Arzt, die Krankenpflege sonst wird er schneller krank, muss schlimmer leiden und wünscht sich leider früher aus dem Leben
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