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Für Sozialhilfebezieher

ändert sich nächstes Jahr auch Einiges.

Eine wichtige Änderung ist die Pauschalierung der einmaligen Zusatzbedarfe. Für den laufenden Bedarf an teuren Gebrauchsgütern, z.B. Möbel, Kleidung, Kühlschrank, Elektroherd gibt es im neuen Fürsorgerecht keine einmaligen Leistungen mehr. Dieser Bedarf wird durch eine im Regelsatz der Sozialhilfe enthaltene Pauschale abgedeckt.

Beantragen Sie deshalb noch in diesem Jahr die Ihnen zustehenden Beihilfen!

Welche das in Dortmund genau sind, erfahren Sie in der Sozialhilfebroschüre. Diese können Sie sich im Arbeitslosenzentrum, Leopoldstraße 16-20 abholen.

Weitere Informationsbroschüren gibt es unter www.alz-dortmund.de als pdf-Dateien zum 'runterladen.

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