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Auch in Bochum war das Sozialticket Thema im Stadtrat

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Der Rat schiebt dem VRR das "Sozialticket" zu

Weil die Stadt kein Geld für weitere freiwillige Leistungen hat, soll der VRR ein so genanntes "Sozialticket" für Bus und Bahn einführen. Damit könnten Bezieher von ALG-2 und Sozialgeld entlastet werden.

Das beschloss der Rat gestern bei Enthaltung der CDU. Damit modifizierte die breite Mehrheit einen Antrag der Sozialen Liste, die verbilligte Monatskarten für 5, 15 und 25 Euro gefordert hatte.

Freilich hatten sich in die gedachte Umsetzung gleich mehrere Probleme eingeschlichen. Eine Verdienst-Untergrenze falle wegen des immensen Prüf-Aufwandes als Zugangskriterium aus, monierten die Grünen. Dass ein Ticket-Angebot aus städtischem Geld nicht leistbar sei, war nicht nur Wolfgang Cordes (Grüne) klar: "Ein solcher Antrag würde bei unserer Etat-Situation von der Bezirksregierung gleich wieder eingeatmet."

Bleibt noch die Frage, ob ein "gesponsortes" ÖPNV-Ticket den Arbeitslosen gleich wieder von der "Stütze" abgezogen werden müsste. Dazu hat das Rechtsamt inzwischen erklärt, dass in Sozial- und Arbeitslosengeld 2 ein Anteil von 17,91 Euro für Fahrtkosten stecke. Sollten Sozialschwache beispielsweise ein Sonderticket für 5 Euro erwerben, müssten ihnen 12,71 Euro von der monatlichen Unterstützung einbehalten werden. Bei einem Preis über 17,91 Euro entfalle das Problem.

Nun soll der VRR übernehmen. Nach Informationen aus dem Aufsichtsrat ist sogar ein Pilotversuch - zunächst in Neuss - vorgesehen.

Sparsamkeit war auch die Triebfeder bei einem zweiten Ratsbeschluss. Von 18 öffentlichen Toiletten, die aktuell täglich geöffnet sind, wird eines abgerissen, ein weiteres am Kirmesplatz zu Veranstaltungen aufgeschlossen und eines an benachbarte Sinti und Roma übergeben. 15 weitere sind regelmäßig, aber unterschiedlich einsatzbereit.

Quelle: WAZ Bochum vom 01.07.05

Kommentar der unabhängigen Sozialberatung Bochum

Das Rechtsamt irrt, wenn es das Arbeitslosgeld II kürzen will bei einem verbilligten "Sozialticket". Beim ALG II handelt es sich um eine pauschalisierte Leistung, die weder die Möglichkeit der Kürzung bietet bei Minderbedarf noch die der Erhöhung bei Mehrbedarf. Städte, die Derartiges bereits versucht haben, sind regelmäßig von den Sozialgerichten zurückgepfiffen worden. - Der (Eck-) Regelsatz in Höhe von Euro 345,-- enthält in Gruppe 07 Nr. 28 den Betrag von Euro 18,11 für "Verkehrsdienstleistungen (Schienen- und Straßenverkehr)". * Darunter fallen nicht nur Fahrten am Wohnort, sondern auch gelegentlich anfallende Fahrten in entferntere Orte. Je nach Wohnlage kann es im Einzelfall vorkommen, daß ein Leistungsberechtigter überhaupt keine Aufwendungen hat für Fahrten am Wohnort, dafür aber regelmäßig hilfebedürftige Eltern außerhalb besuchen muß. Da stimmt die ganze Regelsatzerei ohnehin nicht mehr. In Dortmund fordern der Mieterverein, der Sozialverband Deutschland, die Suppenküche u.a. ein "Sozialticket zum Nulltarif" als "Voraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben". Selbst die bochumer Tafel, Lebensmittelausgaben, Kleiderkammern usw. sind ohne Sozialticket schlecht zu erreichen.

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