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Netzwerk Soziale Bewegung: SOFORT-Maßnahmen gegen die schlimmsten Auswirkungen von Hartz IV

Am 12. März fand in Göttingen das 5. bundesweite Treffen der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung und von Vertretern der Gewerkschaften statt (Netzwerk Soziale Bewegung). Dokumentiert werden hier zwei Beschlüsse des Treffens.



Beschluss des 5. bundesweiten Treffens der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung und von Vertretern der Gewerkschaften

SOFORT-Maßnahmen gegen die schlimmsten Auswirkungen von Hartz IV
Für ein Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Erwerbslosen

Wir meinen nicht nur, sondern wir erleben seit dem 1. Januar 2005 wie der soziale Friede in der Bundesrepublik durch die von SPD/Grüne/CDU/CSU/FDP beschlossene „Hartz-IV-Gesetzgebung“ weiter zerstört wird. Diese Gesetzgebung stürzt Millionen unverschuldet in Armut. Einige haben sich deshalb in den letzten Wochen das Leben genommen. Wir fordern die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Bundesrat daher dringendst auf, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, welches den im folgenden genannten Forderungen der Erwerbslosen Rechnung trägt:

  1. Die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf 634 Euro ist für ein menschenwürdiges Leben unabdingbar notwendig.
  2. Es darf keine Anrechnung der Leistungen für Kinder wie Kindergeld und Unterhalt auf die Regelsätze für den Lebensunterhalt der Erwachsenen erfolgen.
  3. Es darf keine Anrechnung des Einkommens von Partnern oder Verwandten auf die Regelsätze der Erwerbslosen erfolgen.
  4. Die Möglichkeit der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung für alle Erwerbslosen muss hergestellt werden.
  5. Die Wiederherstellung der bis 1998 gültigen Regelungen für die Berechnung der künftigen Rente der ALG-II-Empfänger ist unerlässlich.
  6. Schluss mit dem Annahmezwang von untertariflich bezahlter Arbeit!
  7. Schluss mit der Erbenhaftung!
  8. Schluss mit den Sanktionen gegen Erwerbslose durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und Rechtssicherheit sowie Offenlegung der Dienstanweisungen für den Umgang der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit mit den Erwerbslosen.

Zur Durchsetzung der Forderungen wird unter Verantwortung der beiden Koordinierungsstellen in Berlin, vertreten durch Roland Klautke und Leipzig, vertreten durch Thomas Rudolph sowie des Vorsitzenden des Bundeserwerbslosenausschuss von ver.di Peter Heller eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der bundesweiten Kampagne für Sofortmaßnahmen gebildet.

Göttingen, den 12. März 2005



Beschluss des 5. bundesweiten Treffens der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung und von Vertretern der Gewerkschaften

Vorschläge für Forderungen an die Kommunen gegen die finanziell existenzgefährdende Lage der Erwerbslosen

Wir fordern von Gemeinden, Städten und (Land-)Kreisen, das sie ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde wieder nachkommen und wir erwarten, das die Gemeinden, Städte und (Land-)Kreise sich auf der kommunalen Ebene für die Umsetzung der folgenden Forderungen einsetzen, um die finanziell existenzgefährdende Lage der ALG-II-Empfänger, Sozialgeldempfänger und derer die aus dem Leistungsspektrum von Arbeitslosengeld II herausgefallen sind, umgehend wenigstens geringfügig zu lindern:

  1. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt dauerhaft die vollen Mietkosten, ungeachtet der Wohnungsgröße und erklärt damit ihren Verzicht auf jegliche Zwangsumzüge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern.
  2. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt die vollen Heiz-, Warmwasser- und pauschalisierten Stromkosten, sowie die Grundgebühr für einen Telefonanschluß der Arbeitslosengeld-II- Empfänger.
  3. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt die Kosten für die Krankenversicherung für die Menschen, die aus dem Leistungsspektrum von Arbeitslosengeld II herausfallen, nicht familienversichert und demnach nicht mehr krankenversichert sind.
  4. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis... weist alle kommunalen Einrichtungen an, keine sogenannten „Ein Euro Jobs“ anzubieten. Sie blockiert in allen Betrieben mit kommunaler Beteiligung die Einführung dieser Billigjobs. Sie fordert die freien Träger auf, keine sogenannten „Ein Euro Jobs“ anzubieten. Freie Träger erhalten keine über die Pflichtleistungen hinausgehende kommunale Förderung mehr, wenn sie diese Billigjobs einführen.
  5. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... fordert die ARGE auf, keine Arbeitslosengeld-II-Empfänger anzuweisen, einen sogenannten „Ein Euro Job“ anzunehmen.
  6. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... handelt mit den kommunalen Verkehrsbetrieben ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr aus, dessen Kosten für die Erwerbslosen und deren Kinder 50 % des vollen Preises nicht überschreitet.
  7. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Erwerbslosen künftig den kostenfreien Besuch der Bibliotheken und Museen sowie den Kindern der Erwerbslosen den kostenfreien Besuch der jugendhilflichen und soziokulturellen Einrichtungen der Kommune und ihrer freien Träger zu ermöglichen.
  8. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, den Besuch aller anderen Kultur- Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Kommune für die Erwerbslosen um mindestens 75 % zu ermäßigen.
  9. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, die Kosten der Erwerbslosen für Lehrmittel und Schulbedarf ihrer Kinder durch das zuständige Schulamt zurückzuerstatten.
  10. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, eine kostenfreie Schulspeisung für die schulpflichtigen Kinder der Erwerbslosen zu ermöglichen.
  11. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung der Mietnebenkosten zu übernehmen.
  12. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung der Energiekosten zu übernehmen.

Göttingen, den 12. März 2005

Bitte sendet uns Eure regionalen Forderungen an die Kommunen zu und informiert uns darüber, wie Ihr welche Forderungen an die Kommune bereits durchgesetzt habt. Schickt diese Infos bitte an information@soziale-bewegung.de.

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