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Kampagne gegen die Residenzpflicht

The VOICE Refugee Forum - Kampagne gegen Residenzpflicht in Deutschland Juni und Juli 2009: Wir rufen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen auf, unsere Kampagne gegen die Residenzpflicht und für die Freilassung von Felix Otto zu unterstützen. Felix Otto, Flüchtling aus Kamerun, musste wegen des rassistischen Sondergesetzes der Residenzpflicht für 8 Monate ins Gefängnis!

Was ist die Residenzpflicht?

Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, der sie zugewiesen worden sind, nicht verlassen. Ihr Aufenthalt ist also auf den entsprechenden Kreis oder die entsprechende (kreisfreie) Stadt beschränkt.

Auch geduldete Flüchtlinge unterliegen der so genannten Residenzpflicht. Ihr Aufenthalt wird auf jeden Fall auf das Bundesland beschränkt, kann aber auch von der Ausländerbehörde auf den Kreis oder die Stadt beschränkt werden.

Da kaum noch jemand als Flüchtling anerkannt wird, gibt es viele Menschen, die zwar (aus humanitären oder administrativen Gründen) nicht abgeschoben werden können, aber auch nicht anerkannt werden. Diese müssen oft über Jahre mit einer so genannten Duldung leben.

Will jemand Verwandte, Freund_innen, Veranstaltungen etc. außerhalb des zugewiesenen Aufenthaltsbezirks besuchen, muss dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Erteilung liegt dabei im Ermessen der Ausländerbehörde.

Es kann sich also jede/r vorstellen, dass gegen diese Regelung relativ häufig verstoßen wird. Der wiederholte Verstoß gegen die "Beschränkung des Aufenthalts" ist  eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet jeweils das Asylverfahrensgesetz bzw. (für Geduldete) das Aufenthaltsgesetz.

Diese Aufenthaltsbeschränkung ist in Europa einmalig. Und die Geschichte der "Residenzpflicht" ist wenig ruhmreich: Erstmals eingeführt wurde eine Aufenthaltsbeschränkung 1938 im Rahmen der "Ausländerpolizeiverordnung". Diese Verordnung wurde erst 1965 durch das Ausländerge­setz wieder außer Kraft gesetzt - die Bewegungsfreiheit der damals angeworbenen "Gastarbeiter_innen" war erwünscht. Im Jahr 1982 wurde allerdings eine ähnliche Regelung als Teil des Asylverfahrensgesetzes wieder eingeführt.

Eine höhere Geld- oder Gefängnisstrafe kann unter Umständen für die Flüchtlinge weitreichende Folgen haben: Bei einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen bleiben beispielsweise die Betroffenen von der Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge ausgeschlossen. Die Möglichkeit, einen sichereren Aufenthaltsstatus zu bekommen, kann ihnen also durch die Residenzpflicht genommen werden.

Meistens bleiben solche Fälle unbekannt. Die Flüchtlingsselbstorganisation The Voice betrachtet allerdings Verstöße gegen die Residenzpflicht als notwendigen zivilen Ungehorsam, um ihre Abschaffung zu erreichen.

Die Kampagne

für die Abschaffung der Residenzpflicht und gegen die Gefängnisstrafe von Felix Otto

  • Am 25. Juni 2009 wird in Erfurt einer Demonstration gegen die Gefängnisstrafe von Felix Otto und für die Abschaffung der Residenzpflicht stattfinden.
  • Am 16. Juli 2009, dem 27. Jahrestag der Einführung des Residenzpflichtgesetzes, wollen wir vor der Justizvollzugsanstalt - JVA Goldlauter in Suhl eine Kundgebung in Solidarität mit Felix Otto gegen seine Inhaftierung und für die Abschaffung des Gesetzes abhalten.
  • Bundesweite Petitionen an politisch Verantwortliche sollen unsere Kampagne unterstützen.
    http://thevoiceforum.org/node/1298


Für die Durchführung unserer Kampagne benötigen wir Geld: Für den Transport von Flüchtlingen aus verschiedenen Heimen zu den  Vorbereitungstreffen und von VOICE/Karawane-Delegationen zu
Informationstreffen in den Flüchtlingsheimen in Thüringen (Benzin, Mietwägen, Bahn), für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Plakate, Fotokopien von Flugblättern, und Petitionen, Bürokosten),
für die Durchführung der Demonstration am 25.6.2009 (Gebühren, PA, Rednerhonorare, Koordination der Redner, Musikgruppen, Verpflegung), für den Transport der Flüchtlinge zu der Veranstaltung am 25.6.2009 in Erfurt (Benzin, Mietwägen, Bahn), Anwaltskosten für Felix Otto und ggf. weitere Flüchtlinge, die von Residenzpflicht betroffen sind.

Deshalb unser Aufruf an alle solidarischen Gruppen und Einzelpersonen
Unterstützt unsere Kampagne durch eine Spende von 100 Euro!

Spenden an den Förderverein The VOICE werden auf Wunsch mit einer Spendenquittung beantwortet, gelten als besonders förderungswürdig und sind daher von der Steuer absetzbar. Falls erwünscht, werden die Spender in dem Abschlussbericht über die Kampagne veröffentlicht.

Spendenkonto:
Förderverein The VOICE e. V., Göttingen
Bank: Sparkasse Göttingen
Bank Account: 127 829; Bank Code: 260 500 01
IBAN: DE97 2605 0001 000 1278 29, BIC: NOLADE21GOE

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Osaren Igbinoba
The VOICE Refugee Forum

Freiheit für Felix Otto!

Wir laden euch ein, euch uns anzuschließen und eure Unterstützung für unsere Forderungen zum Ausdruck zu bringen!

Felix Otto ist kein Krimineller; er wurde wegen eines rassistischen Gesetzes ins Gefängnis gesteckt. Wir fordern seine sofortige Freilassung und die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht. Wir fordern alle fortschrittlichen Menschen und politischen Gruppen auf, uns dabei solidarisch zu unterstützen und mit uns die Inhaftierung Felix Ottos zu verurteilen und seine sofortige Freilassung zu fordern.

Freiheit für Felix Otto! Residenzpflicht abschaffen!

Die Residenzpflicht richtet sich gegen unser Grundrecht auf Bewegungsfreiheit und kriminalisiert uns. Deshalb leisten Aktivist_innen von The VOICE seit vielen Jahren Widerstand gegen dieses rassistische Sondergesetz. Mit dem Fall von Felix Otto wird die Dimension dieses Paragraphen sichtbar: Ein Mensch wird zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt - einzig und allein deshalb, weil er seinen Landkreis verlassen hat. Das ist eine skandalöse Form der Unterdrückung von Flüchtlingen und wir werden nicht aufhören, gegen solche koloniale Justiz in Deutschland zu protestieren und Widerstand zu leisten.

Es ist Zeit, dass wir alle zusammenkommen, diskutieren und aktiv werden - wieder und wieder, um unseren Widerstand zu stärken und die richtigen Antworten auf dieses Urteil gegen Felix Otto zu finden - wir Flüchtlinge, um weiterzukämpfen und Widerstand zu leisten für unsere Grundrechte, ihr alle, damit eure Zeugenschaft Teil unseres Kampfes wird.

Hinaus auf die Straße!

Helft unserer Kampagne durch eure Spende und helft mit, unseren Aufruf weiterzuverbreiten!

Kommt zu unseren Demonstration und Kundgebungen!

Zeigt Solidarität mit Felix Otto und schreibt ihm oder ruft ihn im Gefängnis an:
Telefon : 03681/493-0
Telefax : 03681/493-300
eMail : Poststelle@JVASHL.thueringen.de

JVA Goldlauter
Zellaer Strasse 15
498528 Suhl
Postfach 300352
98503 Suhl

Demonstration in Erfurt - Donnerstag, 25.06.2009
The VOICE Refugee Forum fordert Sofortige Freilassung von Felix Otto!
"Residenzpflicht" abschaffen! Bewegungsfreiheit jetzt!
NO POLICE! NO CONTROL!

Treffpunkt: 13.00 Uhr, Ort: Am Anger
Mit: African Percussion - Buggy Djembe Jive aus Jena

Appell der Karawane:
Protestbrief an Wahlkreisabgeordnete - Residenzpflicht
"Eure" Abgeordnete des Wahlkreises: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
Musterbrief zum download: http://thecaravan.org/node/2024

The VOICE Netzwerk zum Thema Koloniales Unrecht in Deutschland
http://thevoiceforum.org/node/1285

Karawane Open Air Tribunal und Aktionskonferenz 09
Vereint gegen die Fortsetzung kolonialen Unrechts in Deutschland Mittwoch, 9. September, bis Sonntag, 13. September, 2009 in Erfurt
http://thevoiceforum.org/node/1281

100 Euro gegen Residenzpflicht
Pressespiegel und Hintergrundinformationen zum Felix Otto Kampagne gegen
Residenzpflicht
http://thevoiceforum.org/node/1299

The VOICE Refugee Forum Jena
Adresse: Schillergässchen 5, 07745 Jena
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,
Fax: 03641 / 42 02 70,
E-Mail: thevoiceforum |ät| emdash.org,
Internet: http://www.thevoiceforum.org


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