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Unabhängige Sozialberatung in Bochum

Die Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose hat ab November 05 geänderte Beratungszeiten


dienstags: 16.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags: 11.00 bis 13.00 Uhr

Der bisherige Beratungstermin am Freitag entfällt künftig.

Unabhängige Sozialberatung
Rottstr. 31
44793 Bochum

Telefon: 5472957
e-mail: Sozialberatung(ät)sz-bochum.de

PRESSEERKLÄRUNG

Die reißerisch aufgemachte Broschüre des noch amtierenden Arbeitsministers Clement „Vorrang für die Anständigen…“, in der wahrheitswidrig eine Missbrauchquote bei AlG-II –Empfängern von 20% % unterstellt wird und viele arbeitslose Menschen mit Parasiten verglichen werden, haben zur Verunsicherung vieler AlG-II – BezieherInnen geführt.

Die Unabhängige Sozialberatung ist der Meinung, dass die Kampagne gegen AlG-II- EmpfängerInnen ablenken soll von den teilweise unzumutbaren Zuständen bei der Bundesagentur und den ARGEn:

  • Die Beratung der Betroffenen ist häufig völlig unzureichend,
  • viele Bescheide sind immer noch fehlerhaft oder undurchschaubar,

  • wochenlanges Warten auf Zahlungen ist keine Seltenheit,

  • die Bearbeitung von Widersprüchen dauert häufig über ein halbes Jahr usw.

Vor allem die versprochene bessere Betreuung und Vermittlung steht nur auf dem Papier. Statt sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze oder gute Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten werden immer mehr Menschen in prekäre Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) gedrängt, damit sie aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen.

Die aktuelle Kampagne von Clement, der sich auch einige Medien angeschlossen haben, hat nach Auffassung der Unabhängigen Sozialberatung offensichtlich den Zweck, die Stimmung für neue Leistungskürzungen bei Arbeitslosen vorzubereiten.

Weiterhin soll wohl erreicht werden, dass Arbeitslose „freiwillig“ auf Leistungen verzichten, um nicht in den Verdacht von „parasitärem Verhalten“ zu gelangen. Damit würde das eintreten, was bei der Sozialhilfe schon Realität war, dass fast die Hälfte der Menschen, denen gesetzlich (ergänzende) Sozialhilfe zustand aus Scham und Angst diese nicht mehr beantragten.

Die Unabhängige Sozialberatung rät dringend, sich durch die aktuelle „Parasiten-Kampagne“ nicht einschüchtern zu lassen und nicht freiwillig auf Rechte zu verzichten.

Da die ARGEn ihrer gesetzlichen Verpflichtung kaum nachkommen, Arbeitslose auch umfassend über ihre Rechte aufzuklären, sollten sich Arbeitslose bei offenen Fragen an eine der Beratungsstellen z. B. die Unabhängige Sozialberatung wenden.

Sie hilft bei Fragen wie:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als AlG-II-BezieherIn?,

  • Was sollte vor Antragstellung für AlG-II beachtet werden?

  • Wieviel AlG-II steht mir (und meiner Familie/PartnerIn) zu?

  • Welche Kosten für Unterkunft und Heizung gelten als angemessen?

  • Wie überprüfe ich den AlG-II-Bescheid auf seine Richtigkeit?

  • Was ist zu tun, wenn das Geld von der Bundesagentur nicht pünktlich kommt?

  • Wann ist ein Widerspruch zweckmäßig?

Die Unabhängige Sozialberatung gibt Erwerbslosen - von Betroffenen für Betroffene – solidarische Hilfe
jeden Dienstag von 16.00 – 18.00 Uhr
jeden Donnerstag von 11.00 - 13.00 Uhr.

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