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Unabhängige Sozialberatung in Bochum

Informationen der Beratungs- und Beschwerdestelle für Erwerbslose

Mit der „AGENDA 2010“ treten interessierte Kreise der Gesellschaft zum Generalangriff auf den Sozialstaat an, mit den „HARTZ“ – Gesetzen wird Jagd auf die Erwerbslosen gemacht. Die Zwangsmaßnahmen aus Hartz IV (Sozialgesetzbuch II) sind schon brutal genug. Oft werden sie noch verschärft durch die strenge Auslegung von Ermessensspiel­räumen (Kosten der Unterkunft, einmalige Beihilfen) zu Lasten der Leistungsberechtig­ten und unzureichende Aufklärung, Beratung und Auskunftserteilung. Die Betroffenen sind verzweifelt und geraten in existenzielle Not. In Zukunft ist auch bei „Missverhalten“ mit Sanktionen durch Leistungskürzungen bis auf „Null“ zu rechnen, selbst die Kosten der Unterkunft können versagt werden.

So etwas hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben! Haben das Sozialstaatsgebot und die Menschenwürde ausgedient?

Unsere grundgesetzliche Pflicht ist es, dem entgegenzutreten! Die betroffenen Menschen haben es verdient, daß sich ihrer angenommen wird. „Offizielle“ Beschwerdestellen sind für viele Betroffene zu hoch angesiedelt, bei vielen Betroffenen herrscht auch die Ein­stellung vor: „Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus“.

Darum muss es ein leicht zugängliches, solidarisches und unabhängiges Beratungsan­gebot für Sozialrechtsbetroffene geben. Unsere Initiative ist ein erster Schritt dazu.

Wir verstehen uns als eine solidarische und parteiische Einrichtung, in gewissem Sinne auch als eine "Selbsthilfegruppe": ein Teil von uns ist erwerbslos und sieht hier auch eine Möglichkeit, Kontakte und Unterstützung zu finden und sich sozialpolitisch zu enga­gieren. Hier sehen wir auch einen Unterschied zu anderen Beratungsstellen, der Kirchen beispielsweise: dort arbeiten hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, in der Beratung i.d.R. recht gut, aber meist ohne Mandat und Möglichkeit, auch auf die politi­sche Ebene zu gehen. Da, wo es um Ermessenspielräume der Arbeitsagenturen und der Kommunen und ARGEn geht, ist die politische Ebene aber unabdingbar. Außerdem liegt uns daran, aufzuzeigen, daß Hartz IV und die ganze Agenda 2010 gegen die Menschen gemeint ist.

Jeder und Jede hat zudem das Recht, sich an einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin seiner/ihrer Wahl zu enden. Das kostet zunächst einmal gar nichts. Voraussetzung ist ein sogenannter „Beratungsschein“. Der wird unter Vorlage des ALG II-Bescheides ausge­stellt im BÜRGERBÜRO / Infocenter im Rathaus an der Glocke oder im Amtsgericht. Die MitarbeiterInnen haben nicht das Recht (und wohl auch nicht die Befähigung) diesen Wunsch inhaltlich zu überprüfen. Sie müssen diesen Schein ausstellen, auch wenn sie einen gelegentlich erst einmal abwimmeln wollen.

Damit gehst Du dann zu einem Anwaltsbüro Deiner Wahl. Der/die bekommt dann etwa 30 € dafür. Manche Anwaltsbüros verlangen vorab noch 10 – 20 € extra (behaupten auch, das zu dürfen). Manche verlangen diese Euros ggf., wenn Sie über die Erstberatung hin­aus tätig werden, manche sind mit dem Beratungsschein zufrieden. Das lohnt sich nicht sehr, wenn es aber zu einem Verfahren kommt, bringt ihnen das aber über die Prozess­kostenhilfe gut und gerne 500 Euros. Also: vorher eventuelle Zuzahlungen abklären!

Rechtsberatung gibt es zudem in Bochum für Gewerkschaftsmitglieder bei:

- verdi, 44789 Bochum, Universitätsstr. 76, Tel.: 9 64 08-0:

- IG Metall, Humboldtstr. 46, 44787 Bochum, Tel: 96446-0 (beide mit eigenen Erwerbslosenvertretungen);

- IG Bauen-Agrar-Umwelt, Alleestr. 119, 44793 Bochum, Tel.: 96119-0;

- IG BCE, Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum, Tel.: 3190;

- GEW, Alte Hattinger Str.19, 44789 Bochum, Tel.: 43 46 99;

- Für Mitglieder ande­rer Gewerkschaften über: DGB, Humboldtstr. 46, 44787 Bochum, Tel.: 6 87 033.

- Für Mitglieder der Sozialverbände: Sozialverband Deutschland (SoVD), Willy-Brandt-Platz 8, 44787 Bochum, Tel.: 66544; Sozialverband VdK, Kreuzstr. 11, 44787 Bochum, Tel.: 66051.

- Für andere: Ev. Beratungsstelle für Arbeitslose (mit Initiative „Werkschlag“), Laerstr. 11, 44803 Bochum (Altenbochum/Liebfrauenstr.), Tel. 35 00 91.

EURE RECHTE !!

SGB 1 $ 13: Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

SGB 1 $ 14: Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz­buch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

SGB 1 § 15: Auskunft

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversi­cherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Ange­legenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.

(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Aus­kunftsstelle imstande ist.

SGB 1 § 17: Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, 2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Ein-richtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,

SGB 1 § 42: Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträ­ger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt;

SGB X § 13: Bevollmächtige und Beistände (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand er­scheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A -Z,

Autoren: Rainer Roth u. Harald Thomé, Stand: März 2005, 364 Seiten, 7,50 Euro; ISBN 3-932246-50-0
Veranstaltungen zu 1-Euro-Jobs
- Dienstag, 24. Mai, 19.00 Uhr,

Soziales Zentrum, Rottstr. 31

Rechtlos – doch nicht ohne Rechte

Info-Veranstaltung für 1-Euro-Jobber und solche, die es (gerade nicht)werden wollen - Donnerstag, 16. Juni, 19.30 Uhr,

Bahnhof Langendreer: mit

Harald Thomé/ www.tacheles-sozialhilfe.de u.a.

Weg mit den 1-Euro-Jobs!


Unabhängige Sozialberatung in Bochum Rottstr. 31,

44793 BO, Tel.: 460 169; Fax: 460 113;

e-mail: Sozialberatung|at|sz-bochum.de

Persönliche Hilfestunden: dienstags: 16.00 – 18.00; freitags: 10.00 – 12.00 Uhr
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