Schlappe für Berlins Schlapphüte
Verfassungsschutz unterliegt Sozialforum: Verwaltungsgericht gesteht Geheimdienstopfern verwehrtes Auskunftsrecht zu
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Am vergangenen Mittwoch gab das Berliner Verwaltungsgericht einem politischen Aktivisten im Streit gegen den Verfassungsschutz des Landes Recht. Der Sozialwissenschaftler Wilhelm Fehse war wie andere Mitglieder des Berliner Sozialforums (BSF) über einen längeren Zeitraum hinweg observiert worden. Als die Beschattung publik wurde, verweigerte der Geheimdienst den Geschädigten pauschal Einsicht in die Akten. Zu Unrecht, wie das Gericht nun feststellte.
Im Juni 2006 war durch die Presse bekannt geworden, dass der Inlandsnachrichtendienst des Landes Berlin das BSF systematisch observiert hat. Mehrere potentielle Überwachungsopfer forderten daraufhin Einsicht in die Akten des Geheimdienstes, der dem SPD-geführten Innensenat untersteht. Doch lediglich bei dem bekannten Politologen Peter Grottian wurde dem Antrag stattgegeben. Dem 65-jährigen wurden jedoch nur 80 Seiten ausgehändigt. Zum Vergleich: Die Mitglieder des Senatsausschusses für Verfassungsschutz bekamen für eine parallel anberaumte parlamentarische Untersuchung der Affäre fünf Aktenordner zur Verfügung gestellt. Die Ausschussmitglieder stehen allerdings unter einer Geheimhaltungspflicht und dürfen deswegen zu dem Material nicht Stellung nehmen. Weil die Anträge anderer Aktivisten des BSF abschlägig beschieden wurden, klagte Fehse gemeinsam mit drei weiteren Mitstreitern gegen die Informationssperre. Nun bekam er Recht. Eine Einsicht dürfe gemäß dem Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht pauschal verwehrt werden, stellte das Verwaltungsgericht fest.
Schutz der Verfassung als Vorwand
Das Berliner Sozialforum war als Zusammenschluss verschiedener linker Gruppierungen 2003 gegründet worden. Eines der Hauptziele war damals zunächst eine gemeinsame Kampagne gegen die Hartz-IV-Gesetze. Dass diese sozialpolitische Bewegung von Geheimdiensten überwacht wurde, brachte die verantwortliche Behördenchefin Claudia Schmid schon damals in Bedrängnis. Sie kündigte eine "umfassende Überprüfung" des Sachverhalts an. Die Observation des Sozialforums habe sich ohnehin nur auf radikale Teile der Bewegung bezogen, vor allem auf die so genannten autonomen Gruppen. Sie, so hieß es zur Begründung, hätten versucht, das Sozialforum für eigene Zwecke zu missbrauchen. Auf diese Weise inszenierte sich der Verfassungsschutz quasi als Beschützer legitimer politischer Interessen gegen eine Gefährdung durch Extremisten. Eine unglaubwürdige Darstellung, wie sich bald herausstellte.
Denn nach einer Recherche der BSF-Aktivisten wurde schnell deutlich: Der Zusammenschluss war von insgesamt fünf V-Leuten systematisch unterwandert worden. Lediglich einer der Spitzel war auf die autonome Szene angesetzt gewesen. Tatsächlich trugen die Geheimdienstler nicht nur Informationen über den Politikwissenschaftler Grottian zusammen. Zu dem Spionageopfern zählten auch Gewerkschaftsfunktionäre wie das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes Annelie Buntenbach, der Chef der Bildungsgewerkschaft GEW Ulrich Thöne und regionale Repräsentanten der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Mit der Weigerung, die Observationsakten freizugeben, sollte die Reichweite der Überwachung sozialer Bewegungen offenbar verschleiert werden. Diesem Ansinnen hat das Berliner Verwaltungsgericht unter Vorsitz seines Vizepräsidenten Hans-Peter Rueß nun Einhalt geboten. Die pauschale Argumentation, mit der Aktenfreigabe würden Quellen und Informanten gefährdet, teilte er nicht. Rueß wies den Verfassungsschutz vielmehr an, eine Ablehnung in jedem Fall zu begründen.
Geheimdienst gegen politische Gegner
Die Entscheidung ist auch bedeutend, weil sie die Kontrolle des Geheimdienstes berührt. Nach dem Urteilsspruch zeigten sich die BSF-Aktivisten deswegen zwar zufrieden und sprachen von einem "Teilerfolg". Sie wiesen allerdings auch darauf hin, dass mit der Entscheidung des Gerichtes "weder die blinde Sammelwut der Verfassungsschützer gebremst noch eine generelle Akteneinsicht ermöglicht" werde.
In der Tat belegt gerade der Berliner Rechtsstreit ein zentrales Problem der Inlandsgeheimdienste. Sie haben qua Funktion und unter Vorgabe des Verfassungsschutzauftrags jederzeit die Möglichkeit, gegen politisch missliebige Bewegungen vorgehen. Bis heute konnte die Berliner Landesbehörde jedenfalls nicht nachweisen, dass die weitreichende Überwachung des Sozialforums auf eine Kontrolle der Autonomen ausgerichtet war, wie dies zunächst behauptet wurde. Stattdessen herrscht seit den ersten Stellungnahmen im Sommer 2006 Schweigen. In einer Einschätzung der Betroffenen heißt es aus deswegen:
"Durch den V-Leute-Einsatz wird eine neue und wichtige Form außerparlamentarischer politischer Arbeit vorsätzlich behindert. Diese hat sich mit den europäischen und internationalen Sozialforen entwickelt und versucht erfolgreich Antworten für die globale soziale und ökologische Krise zu finden. Im vergangenen Jahr wurde sogar der Alternative Nobelpreis an Chico Whitaker Ferreira für die Gründung der Weltsozialforen verliehen. Nicht die Umsetzung der Sozialforumsidee auch in Berlin gefährdet die Verfassung, sondern die Behinderung dieser gerade in Sachen Demokratie wegweisenden politischen Arbeit durch den Verfassungsschutz!" Aus der "Chronologie der Affäre um die Bespitzelung des Berliner Sozialforums durch den Verfassungsschutz" von Peter Grottian u.a.
Unklar ist bislang, ob der Geheimdienst gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Tut er dies nicht, erwartet ihn eine wahre Antragswelle. Bislang haben 103 Personen aus der Berliner Sozialforumsbewegung um Akteneinsicht gebeten. Ein Teil von ihnen und weitere Aktivisten werden nun verstärkt auf eine Freigabe der sie betreffenden Informationen drängen. Dass dabei V-Leute enttarnt werden könnten, bleibt nicht aus.
Quelle: Telepolis vom 04.02.08