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Razzia gegen G-8-Gegner war rechtswidrig!

Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Die militanten G-8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen.

Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärte der 3. Strafsenat

Zur Erinnerung:

Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G-8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten.

Der BGH erklärte jetzt: „Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.“ Zugleich äußerte der 3. Strafsenat „nachhaltige Zweifel“ daran, dass sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben“.

Quelle: indymedia vom 4.1.08

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