Politischer Künstler klagt gegen Staat
"Urheber ist der Schöpfer des Werkes", so lautet der § 7 des Urheberrechtsgesetzes. "Die Erde, die Menschen, die Tiere und die Pflanzen sind Schöpfungen Gottes und daher müssten sie unter das Urheberrechtsgesetz fallen", meint der Politische Künstler Werner May aus Fahrenwalde, der sich weigert die Grundsteuer und die Hundesteuer zu bezahlen und vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald Klage eingereicht hat.
Am 12. November findet die mündliche Verhandlung statt und man darf gespannt sein, was der Leiter des Amtes Uecker-Randow und die Richterin zu der ausführlichen Begründung zu sagen haben.
"Dass es einen Gott gibt kann man im Vorwort des Grundgesetzes nachlesen", so der Kläger, "denn das Grundgesetz wurde 'in Verantwortung vor Gott' verfasst. Gäbe es keinen Gott, wären die Gesetzgeber allesamt Heuchler, Lügner und Betrüger." Es sind demnach nur die beiden Fragen vom Gericht zu klären: Ist Gott der Eigentümer der Erde und gelten die Urheberrechte auch für ihn?
In der Bibel kann man nachlesen: /"Er /(Gott, w.m.) /kam in sein Eigentum; //und die Seinen nahmen ihn nicht auf."/ (*Johannes 1.11*)
Ebenfalls in der Bibel steht, Gott sei der Schöpfer (z.B. Hiob 32, Sprüche 14, Hosea 8, Römer 1). Nach dem Urheberrecht ist der Schöpfer auch der Urheber und er allein kann bestimmen, ob und wie seine Werke genutzt werden dürfen.
"Ich habe beantragt den Nachweis zu führen, dass Gott dem Amt Uecker-Randow genehmigt hat auf seine Werke eine Steuer zu erheben," meint der Polit-Künstler, dessen Argumentationen in der Vergangenheit bereits dazu geführt haben, dass die Bundeskanzlerin eine ihrer Internet-Seiten ändern musste.
Die ausführliche Begründung finden Sie unter:
http://www.widerstand-ist-recht.de/widerstand/verwalt%20eigentum%20erde.html
http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/verwalt%20eigentum%20erde.html
Quelle: Werner May, Pressemitteilung vom 04.11.09