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Kreis Düren führt ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr ein

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Der Kreis Düren führt im Juni 2009 ein Sozialticket "Mobilticket" für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Kreisgebietes ein.

Das Mobilticket können finanziell hilfebedürftige Bewohner des Kreises Düren ab dem 01. Juli 2009 zunächst für die Dauer eines einjährigen Modellversuchs nutzen.

Was ist ein Mobilticket und was kostet es?

Das Mobilticket ist ein personengebundenes Ticket, das montags bis freitags ab 9.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig - jeweils bis Betriebsschluss - zur Nutzung aller öffentlicher Personennahverkehrsmittel (Bahn + Bus) innerhalb des Kreises Düren berechtigt. Es ist als Monatsticket nur im Jahresabonnement erhältlich und kostet monatlich 15,00 Euro. Die Zahlung des Ticketpreises erfolgt durch Abtretung von der Sozialleistung und unmittelbare Überweisung des mtl. Kostenbeitrags durch den zuständigen Sozialleistungsträger.
Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Aachener Verkehrsverbundes (AVV).

Wer kann das Ticket beantragen?

Das Mobilticket kann beantragen wer folgende Sozialleistungen erhält:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II von einem Grundsicherungsamt für Arbeitsuchende der Städte und Gemeinden des Kreises Düren,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII von einem Sozialamt der Städte und Gemeinden des Kreises Düren.

Wie kann das Ticket beantragt werden?

  • Es ist ein Antrag erforderlich, der in allen Rathäusern der Städte und Gemeinden des Kreises Düren sowie in der Kreisverwaltung und im DKB-Service-Center, Kaiserplatz 10, 52349 Düren erhältlich ist. Darüber hinaus kann der Antrag über das Internet heruntergeladen werden.
  • Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit der Abtretungserklärung beim örtlich zuständigen Sozialamt/Grundsicherungsamt für Arbeitsuchende persönlich abzugeben.
  • Das jeweils zuständige Grundsicherungsamt/Sozialamt prüft den Antrag und gibt das Ticket monatlich nach erfolgter Zahlung des Kostenbeitrags über die Abtretung von der Sozialleistung aus. Sofern ausnahmsweise eine unmittelbare Überweisung über die Abtretung von der Sozialleistung nicht möglich ist, ist das Mobilticket gegen Nachweis des Sozialleistungsbezuges monatlich gegen Barzahlung beim DKB-Service-Center, Kaiserplatz 10, 52349 Düren, mo. - fr. von 8.00 - 17.00 Uhr erhältlich.

Was Sie unbedingt beachten müssen:

  • Das Mobilticket gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, jeweils bis zum Betriebsschluss!
  • Mit dem Wegfall der Sozialleistungen entfällt sofort der Anspruch auf das Mobilticket!


Quelle: Gemeinde Kreuzau, 29.05.2009
http://www.euregio-aktuell.eu/archives/5666-Kreis-Dueren-fuehrt-ein-Sozialticket-fuer-den-oeffentlichen-Personennahverkehr-ein.html

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