Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite über uns SoFoDo-Aktionen / -Veranstaltungen Anhörung am 09.12.04: Ein-Euro-Jobs in Dortmund

Anhörung am 09.12.04: Ein-Euro-Jobs in Dortmund

Noch in 2004 sind in Dortmund mehrere Hundert Ein-Euro-Jobs vergeben worden, mehrere tausend sollen geschaffen werden: Wie sieht die Praxis in Dortmund aus? Welche Mindeststandards sind zu fordern? --- Veranstaltung (Hearing) des Sozialforum Dortmund in Zusammenarbeit mit div. Gewerkschaften, Sozialverbänden und der KAB am 09.12.04 --- Als Ergebnis der Anhörung verabschiedeten Veranstalter und mitwirkende Institutionenvertreter einen „Katalog von Mindestanforderungen an Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in Dortmund“



-->   Einladungsflugblatt zu der Veranstaltung am 09.12.04   -   (doc-Format)   -   Text siehe auch unten

-->   WAZ-Artikel zu Veranstaltung vom 11.12.04

-->   Leserbriefe zum WAZ-Artikel vom 11.12.04

-->   Artikel der Ruhr-Nachrichten zum Hearing

-->   WR-Artikel zum Hearing Dortmund

-->   siehe ganz unten:   Ein kurzer Kommentar zu den "Mindestanforderungen"



Auswertung der Veranstaltung und "Katalog von Mindestanforderungen an Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in Dortmund"

Die „Anhörung zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund“ fand am 9.12.2004 im Dietrich-Keuning-Haus statt.

Veranstaltet wurde diese Anhörung vom Sozialforum Dortmund, den Einzel­gewerk­schaften GEW, IGBau, NGG, TransNet und Ver.di FB 8, den Sozialverbänden SoVD und VDK sowie der KAB.

Als Experten wirkten an der Anhörung Vertreter und Vertreterinnen des Arbeitslosenzentrums Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund, der IG Bau, der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NGG, der GEW, des Konzernbetriebsrates der AWO Bezirk Westliches Westfalen, der Stadtschulpflegschaft Dortmund sowie des Sozialverbandes Deutschland/Ortsverband Dortmund mit.

Mindestanforderungen an Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in Dortmund

  1. Letzte aller beschäftigungspolitischen Maßnahmen
    Vorrang vor Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung müssen dem Gesetz folgend auch in Dortmund, quantitativ messbar, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Ausbildung haben. Vorrang haben, quantitativ messbar, auch AB-Maßnahmen.
  2. Öffentliches Interesse
    Die verbreitete Ansicht, "im öffentlichen Interesse" sei gleichbedeutend mit kommunal oder gemeinnützig, greift zu kurz und ist deshalb abzulehnen. Kommunen wie auch Wohlfahrtsverbände betätigen sich vielfach teils direkt, teils über Tochtergesellschaften am Markt. Weil hier die Arbeitsgelegenheiten unvermeidlich Drehtüreffekte verstärken, wonach Langzeitarbeitslose in subventionierte Beschäftigung gedrängt und dadurch regulär Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit befördert werden, lehnt auch die Handwerkskammer Dortmund Arbeitsgelegenheiten generell ab. Um diese Verdrängungseffekte möglichst zu begrenzen, ist insbesondere die Handwerkskammer in die Planung und Kontrolle von Arbeitsgelegenheiten einzubeziehen.
  3. Zusätzlichkeit
    Die Zusätzlichkeit einer Arbeitsgelegenheit gilt nur dann als gegeben, wenn der Maßnahmeträger vor Antragstellung im jeweiligen Bereich mindestens ein Jahr lang keine vergleichbaren Arbeitsplätze abgebaut hat und während der Laufzeit der Maßnahme kein Personal abbaut.
  4. Freiwilligkeit und Eignung
    Die Teilnahme an einer bestimmten Arbeitsgelegenheit muss für beide Seite freiwillig sein. Der/die Teilnehmer/in muss je nach Eignung und Neigung unter mehreren Arbeitsgelegenheiten auswählen können. Der/die Teilnehmer/in muss eine Arbeitsgelegenheit insbesondere dann ablehnen dürfen, wenn diese weit unter seiner/ihrer anerkannten Qualifikation liegt. Besonders für Arbeiten im sozialen Bereich ist eine angemessene Ausbildung zwingende Voraussetzung. Die begründete Ablehnung einer bestimmten Arbeitsgelegenheit durch den/die Teilnehmer/in darf nicht mit Sanktionen bedroht werden.
  5. Angemessenes Entgelt
    Der Maßnahmeträger muss aus der Zuschusspauschale der BA eine Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmerinnen auszahlen, die die Differenz zwischen ALG II und dem Tarifentgelt für vergleichbare Tätigkeiten ausgleicht. Als zumutbar gelten nur Tätigkeiten, deren Gesamtvergütung (ALG II plus MAE) die Grenze zur Sittenwidrigkeit (mindestens 70 % des vergleichbaren Tarifentgelts) nicht unterschreitet. Für die MAE sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
  6. Qualifizierung
    Der Maßnahmeträger muss einen auf den Einzelfall zugeschnittenen Qualifizierungsplan vorlegen und am Schluss der Maßnahme dessen Durchführung nachweisen.
  7. Übernahme in reguläre Beschäftigung
    Der Maßnahmeträger soll bei Antragstellung konkrete Übernahmemöglichkeiten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse, ggf. im Verbund mit anderen Beschäftigungsträgern und Unternehmen, nachweisen.
  8. Zustimmung der Beschäftigtenvertretung
    Der Maßnahmeträger hat bei Antragstellung die Zustimmung der jeweiligen Bereichs-Personalvertretung vorzulegen.
  9. begleitende soziale Hilfen
    Zwischen Maßnahmeträger und ARGE bzw. zuständigen kommunalen Dienststellen sind im Einzelfall begleitende soziale Hilfen nach § 16 (2) SGB II (Schuldnerberatung, Suchtberatung usw.) abzustimmen.
  10. Beirat
    Zur Kontrolle der Ausgestaltung, Durchführung und Wirkung der Arbeitsgelegenheiten ist ein von Weisungen der ARGE und der Träger unabhängiger Beirat zu bilden, an dem die am Ort zuständigen Branchengewerkschaften sowie Vertretungen der Arbeitslosen und Klienten der Träger angemessen zu beteiligen sind.
  11. Clearingstelle
    Der Beirat richtet eine unabhängige Clearingstelle für Konflikte zwischen Maßnahmeteilnehmern, Trägern und ARGE ein.

-------------------------------------------------------

Anlage 1:

Anschreiben an den Verteiler [siehe Anlage 2] :
"Mindestanforderungen an Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in Dortmund (9.12.2004)"

An Verteiler (siehe Anlage)

Abs.: Sozialforum Dortmund

Im Auftrag der Veranstalter der „Anhörung zur Ein-Euro-Jobs in Dortmund“ am 9.12.2004

c/o Wiebke Claussen
Unverhaustr. 5
44147 Dortmund Dortmund, den 13.12.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9.12.2004 veranstaltete das Sozialforum Dortmund gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften NGG, IG Bau, GEW, TransNet, Ver.di FB 8, den Sozialverbänden SoVD und VDK sowie der KAB eine „Anhörung zu den Ein-Euro-Jobs in Dortmund“. In dem Hearing sollte ein realistisches Bild der ersten Erfahrungen mit Ein-Euro-Jobs in Dortmund und der zu erwartenden Änderungen durch Hartz IV gezeichnet werden. Ziel der Anhörung war es, Öffentlichkeit und Transparenz in diesem Thema herzustellen. Um ihre Einschätzung aus der Sicht ihrer Institutionen gebeten wurden Experten aus den Bereichen - der Arbeitslosen,

  • der Beschäftigten,
  • der Klienten der Wohlfahrtverbände, in der Schulkinderbetreuung sowie
  • Arbeitgeber/Einsatzstellen der Ein-Euro-Jobs, d.h. Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Wohlfahrtsverbände und
  • Wirtschaftsvertreter (Kammern).

Der Einladung folgten: Frau Tripp (Arbeitslosenzentrum Dortmund), Frau Weies (Handwerkskammer), Herr Kehlert (IG Bau), Herr Sträter (Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NGG), Herr Roseneck (GEW), Herr Beyer-Peters (Konzernbetriesrat bei der AWO Bezirk Westliches Westfalen), Frau Landgraf (Stadtschulpflegschaft Dortmund) sowie Herr Herkelmann (Sozialverband Deutschland/Ortsverband Dortmund).

Als Ergebnis der Anhörung verabschiedeten die Veranstalter und die mitwirkenden Institutionenvertreter einen „Katalog von Mindestanforderungen an Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in Dortmund“ [siehe Anlage].

Anbei möchten wir auch Ihnen diesen Katalog als Ergebnis der Veranstaltung zur Verfügung stellen und Sie bitten, die darin enthaltenen Qualitätskriterien in Ihrem Einflussbereich zur Geltung zu bringen.

Im Auftrag des Sozialforums Dortmund und der Mitveranstalter der „Anhörung zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund“ am 9.12.2004 im Dietrich-Keuning-Haus

Wiebke Claussen

----------------------------------------------------

Anlage 2: Verteiler

Ratsfraktionen und politische Parteien:
SPD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund: z. Hd. Herrn Ernst Prüsse
CDU Fraktion im Rat der Stadt Dortmund: z. Hd. Herrn Frank Hengstenberg
Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN: z. Hd. Frau Daniela Schneckenburger
Fraktion der FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund: z. Hd. Frau Dr. Littmann
Ratsgruppe PDS-OL im Rat der Stadt Dortmund: z. Hd. Herrn Wolf Stammnitz
Linkes Bündnis im Rat der Stadt Dortmund: z.. Hd. Herrn Wolfgang Richter
StadtGrüne: Herrn Michael Kussin
Wahlalternative: z. Hd. Herrn Ingo Meyer

Ausschüsse des Rates:
Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung: z.Hd. Herrn Ernst Prüsse
Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit: z.Hd. Frau Daniela Schneckenburger
Konferenz 'Beschäftigung/Ausbildung/Qualifizierung in Dortmund’: Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund; z.Hd. Herrn Joachim Beyer
Ausschuss Kinder und Jugend: z. Hd. Herr Sohn
Schulausschuss: z. Hd. Herrn Diekneite

Agentur für Arbeit Dortmund: Leiter, Herrn Werner Schickentanz

Sozialamt: Amtsleitung, Herrn Herr Bartow

Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger: Interessengemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen und Betriebe (ISB): Sprecher der ISB c/o Geschäftsführung GrünBau, Herrn Andreas Koch
Diakonisches Werk der Ev. Kirche in Dortmund und Lünen: z. Hd. Geschäftsführung, Frau Anne Rabenschlag
Dortmunder Dienste: Geschäftsführung

Wohlfahrtsverbände:
Sprecher der Wohlfahrtsverbände: z. Hd. Anne Rabenschlag

Trägerkreis „Armut in Dortmund“:
Koordination Trägerkreis Armut in Dortmund: z. Hd. Andreas Gora/AWO Unterbezirk Dortmund
AWO Unterbezirk Dortmund: z. Hd. Geschäftsführung, Herrn Andreas Gora
DGB Östliches Ruhrgebiet: z. Hd. Geschäftsführung, Herrn Eberhard Weber DPWV Kreisgruppe Dortmund: z. Hd. Geschäftsführung, Frau Marianne Schobert
Katholische Stadtkirche Dortmund über Katholische Stadtkirche Dortmund: z. Hd. Dechant
Caritas: z. Hd. Geschäftsführung, Herrn Manfred von Kölln
Diakonisches Werk der Ev. Kirche in Dortmund und Lünen: z. Hd. Geschäftsführung, Frau Anne Rabenschlag
Sozialforschungsstelle Dortmund: z. Hd. Geschäftsführung Herrn Jürgen Hohwaldt
SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste Dortmund e.V.: z. Hd. Geschäftsführung Herrn Alwin Buddenkotte
Vereinigte Kirchenkreise Dortmund: Herrn Superintendent Hartmut Anders-Hoepgen
DRK Kreisverband Dortmund e.V.: z. Hd. Geschäftsführung

Gewerkschaften:
Gewerkschaft Ver.di Bezirk Dortmund, z.Hd. Geschäftsführer Uli Dettmann
IG Metall Dortmund: z. Hd. Geschäftsführung
DGB Östliches Ruhrgebiet: z. Hd. Geschäftsführung Eberhard Weber
Sowie die Mitveranstalter der „Anhörung zu Ein-Euro-Jobs in Dortmund“ am 9.12.2004 (GEW, IGBau, NGG, TransNet, Ver.di FB 8)


Arbeit muss sich wieder lohnen!     Hartz IV und „Arbeitsgelegenheiten"

Anhörung zu „1 Euro-Jobs“ in Dortmund

Anfang Oktober 2004 war es soweit: die ersten 1-Euro-Jobs sind in Dortmund an Langzeitarbeitslose vergeben worden. Mittlerweile sind es mehrere Hundert – zunächst noch auf freiwilliger Basis. Ab 1. Januar 2005 ist es dann mit der Freiwilligkeit vorbei. Wenn das neue „Sozialgesetzbuch II“ (besser bekannt als „Hartz IV“) in Kraft tritt, sollen Wohlfahrtsverbände, Bildungs- und Beschäftigungsträger sowie städtische Töchter mehrere tausend dieser sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ schaffen. Denen, die Arbeitslosengeld II beziehen, und eine solche „Arbeitsgelegenheit“ ablehnen, soll die Grundsicherung vorübergehend gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Befürworter der „1-Euro-Jobs“ sprechen von „Fördern und Fordern“, „Heranführung an den allgemeinen 1.Arbeitsmarkt“, „Qualifizierung“, „Zusätzlichkeit“, „öffentlichem Interesse“.

Kritiker befürchten stattdessen „Zwangsarbeit“, „Lohndumping“, „Dequalifizierung sozialer Dienste“, „Abbau von Arbeitnehmerrechten“, „Umwandlung von Normalarbeits-verhältnissen in Gelegenheitsarbeit“, „weiteres Ausbluten der Sozialversicherungen“, „Mitnahmeeffekte zu Lasten des Gemeinwesens“.

Wie sieht die Praxis in Dortmund aus ? Welche Mindeststandards fordern Gewerkschaften und Sozialverbände ? Wie können wir Kommunalpolitik und Maßnahmenträger für diese Forderungen in die Pflicht nehmen ?

Wir befragen Experten:   Manfred Sträter NGG
                                      Karl Heinz Kehlert IG Bau
                                      Friedrich Wilhelm Herkelmann SoVD
                                      Monika Landgraf Stadtelternrat
                                      Gisela Tripp Arbeitslosenzentrum
                                      Peter Kurschinsky VdK
                                      Detlev Beyer-Peters Betriebsrat


          Termin:    Donnerstag 9. Dezember 2004
          Ort:    Dietrich-Keuning-Haus (U-Bahn-Station Leopoldstrasse)
          Uhrzeit:    18.30 Uhr


Eine Veranstaltung der Gewerkschaften GEW, IG Bau, NGG, TRANSNET, ver.di OV Dortmund Fb 8, der Sozialverbände SoVD, VdK, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und Sozialforum Dortmund

Artikelaktionen