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Wer hat Anspruch auf Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen durch die Behörden?

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Nicht nur Leistungsempfänger bzw. -empfängerinnen haben ein Anrecht darauf. Auch Berufstätige können bei hohen Nachzahlungen Hilfen vom örtlichen Jobcenter bekommen, wenn ihr Lohn/Gehalt bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

 

Wegen der steigenden Energiepreise schicken viele Vermieter bzw. Versorger ihren Kunden in diesen Tagen hohe Betriebs- oder Heizkostennachforderungen. Anspruch auf eine Übernahme solcher Nachforderungen durch Behörden haben alle Arbeitslosengeld II-Empfänger:innen, Sozialhilfeempfänger:innen sowie Geflüchtete nach dem AsylbLG, ferner unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige und andere Personen, die keine der genannten Leistungen beziehen.

Anne Eberle hat dieser Tage ein Merkblatt zur möglichen Übernahme der rasch steigenden Energiekosten vorgelegt, in dem auch für Laien verständlich erklärt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme/Erstattung von Nachforderungen oder erhöhten Abschlagszahlungen für Heizkosten möglich ist.

Das komplette Merkblatt – mit Beispielsrechnungen – findet Ihr hier (anklicken!)


Ganz wichtig: Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten entsteht im Monat der Fälligkeit; d.h. ein Antrag auf Übernahme muss auf jeden Fall im Monat der Fälligkeit gestellt werden.

 

Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten in Dortmund und Umgebung zu den Themen Wohnen und Energie sowie Adressen der zuständigen Jobcenter und Sozialämter findet Ihr auf den Seiten des DGB Dortmund-Hellweg unter  https://dortmund-hellweg.dgb.de/themen/++co++1c046b80-31ba-11ed-ae35-001a4a160123

Beachtet auch die rechtlichen Hinweise von Tacheles in unserem Web-Eintrag von Anfang August hier.

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