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Hilfe für Obdachlose

Antwort von Stadtrat S.Pogadl, Beigeordneter der Stadt Dortmund auf unseren Antrag an den Rat der Stadt

Ich nehme Bezug auf Ihre an das Bürgerbüro gerichtete Eingabe vom 12.12.05 (Erfrierungstod eines Obdachlosen) und möchte in diesem Zusammenhang zunächst ausdrücklich den letzten Satz Ihres E-Mails unterstützen: "es ist nicht zu akzeptieren, dass in unserer Stadt Menschen erfrieren". Um dies zu gewährleisten, hat die Sozialverwaltung ein umfangreiches Hilfesystem entwickelt.

Zur Person:
Der verstorbene Obdachlose war im Hilfesystem (u.a. auch beim Diakonischen Werk) bekannt. Er selbst verfügte seinerseits über Kenntnisse des Beratungs- und Unterstützungsangebots. Die Übernachtungsstelle Unionstraße wurde von ihm in der Vergangenheit durchaus genutzt. Warum er eine Unterbringungsmöglichkeit in der fraglichen Nacht nicht in Anspruch nahm, entzieht sich dem Kenntnisstand der Akteure auf der Helferseite.

Zum Hilfesystem:
Die Arbeitsgemeinschaft "Wohnungslosenhilfe", die sich aus den in diesem Arbeitsbereich tätigen Akteuren der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, von Wohnungsloseninitiativen und der Sozialverwaltung zusammensetzt, hat sich wiederholt mit der spezifischen Situation alleinstehender wohnungsloser Menschen in den Wintermonaten befasst.

Es bestand Einigkeit darüber, dass

  • wohnungslose Menschen wieder in den Wohnungsmarkt zu intergrieren sind.
  • die Sozialverwaltung auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl von Unterbringungsmöglichkeiten in einem abgestuften Hilfesytstem vorhalten muss
  • U-Bahnhöfe oder ählich große Räumlichkeiten keine adäquaten Unterbringungsangebote darstellen
  • es wohnungslose Menschen gibt, die jedwede Form einer Unterbringung ablehnen. Diese Einstellung muss im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit letztlich akzeptiert werden. In diesem Kontext geht die Arbeitsgemeinschaft dahingehend konform, diesen Personenkreis so klein wie möglich zu halten. Dies wird u.a. auch durch Formen aufsuchender Sozialarbeit umgesetzt.

Ergebnis der Überlegungen war, dass die Betroffenen über eine fachlich qualifizierte Hilfeplanung zu erreichen sind, die ihren niederschwelligsten Punkt in der Unterbringung in einem Einzelzimmer ohne weiteren Betreuungsansatz hat. Diejenigen, die Übergangseinrichtungen ablehnen, erhalten ein individuelles alternatives Angebot. Damit ist ein Lücke im Angebot geschlossen worden.

Es trifft insofern nicht zu, dass das Problem nicht ernst genommen wird. Die angebotenen Unterkünfte sind darüber hinaus akzeptabel und menschenwürdig. Auch sind alternative Lösungen längst gefunden worden. Die Aktion "Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer - Unterbringung im Winter" wird jeweils in den Wintermonaten seit 1996 durchgeführt. Die Verteilung eines gemeinsamen vom Diakonischen Werk und dem Sozialamt entwickelten Flyers (sh. Anlage) wird durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gewährleistet.

Resümee:
Jeder Wohnungslose hat die Möglichkeit im Kontext des beschriebenen Hilfesystems eine Unterbringung in Anspruch zu nehmen. Dies kann jedoch in letzter Konsequenz nicht jedwede eigene Verantwortung ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Pogadl

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Inhalt des Flyers

(Stand 11/05)


"Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer - Unterbringung im Winter"


Beratungsangebote

Die Sozialarbeiter/innen der Beratungsstellen erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Hilfeplan, der Wege aus der Wohnungslosigkeit aufzeigt. Dazu kann auch die vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung für Wohnungslose gehören.

Ziel ist es aber, Ihnen die Wiedereingliederung in eine Mietwohung zu ermöglichen.

Auch wenn Sie Übernachtungseinrichtungen ablehnen, möchten wir an Sie apellieren, Ihre Einstellungen zumindest während der kalten Winterphase zu überdenken. Für diese Zeit bieten wir Ihnen nach Möglichkeit die Unterbringung in einem Einzelzimmer an. Sofern Sie über kein eigenes Einkommen verfügen und Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG 2) beziehen oder sozialhilfeberechtigt sind, werden keine gesonderten Benutzungsgebühren erhoben. Bei vorhandenem Einkommen kann eine Benutzungsgebühr (4,63 € täglich) berechnet werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Beratungsstellen auf!

Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Frauen:
Frauenübernachtungsstelle
Tel. (0231) 58 44 96 20

Männer:
Sozialamt der Stadt Dortmund
Unionstraße 33
44137 Dortmund
Tel. (0231) 14 97 81


Anlauf- und Beratungsstellen

Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZBS) des Diakonischen Werkes Dortmund
Jägerstrasse 5
44145 Dortmund
Tel. (0231) 84 94-109
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr

Frauenübernachtungsstelle des Diakonischen Werks
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5
44135 Dortmund
Tel. (0231) 58 44 96 20

Brückentreff
Kesselstraße 50
44147 Dortmund
Tel. (0231) 82 66 83
Dienstag bis Freitag und Sonntag
13.00 - 19.00 Uhr
Samstag 15.00 - 19.00 Uhr

Sozialamt der Stadt Dortmund
Luisenstraße 11 - 13
44137 Dortmund
Tel. (0231) 50-2 33 50
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 - 10.00 Uhr

Bahnhofsmission
Hauptbahnhof/Gleis 2
Tel. (0231) 14 15 92
Täglich 8.00 - 20.00 Uhr

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In unserer Bürgerfunksendung am 06.02.06 (21.04 Uhr, Radio 91,2) werden Betroffene zu Wort kommen. Diese zeichnen ein ganz anderes Bild der Lage und der Zustände in den städtischen Einrichtungen.


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