Energiepreise - Erhöhung nicht akzeptieren
Zum Jahreswechsel steht auch mal wieder eine Erhöhung der Bezugspreise für Erdgas an. Dieser Erhöhung kann Mensch sich verweigern! Wie?
Der rechtliche Hintergrund besteht darin, dass die Energieverkäufer (auch bei behördlicher Tarifgenehmigung, das ist wichtig für die Strompreise) nach Paragraf 315 bgb an die rechtliche "Billigkeit" ihrer Massnahme gebunden sind, z. B. durch Aufschlüsselung ihrer Kostenstruktur-Veränderung. Diesen Einwand haben bspw. 2.500 Verbraucher in Paderborn, 16.000 in Bremen, 5.000 in Hamburg usw. erhoben und zahlen ihre alten Bezugspreise weiter, teilweise vorsichtshalber mit einem 2prozentigen Aufschlag. Kein einziger Energielieferant in Deutschland hat bisher die "Billigkeit" seiner Tarifänderung nachgewiesen, alle Einwänder werden behandelt wie alle anderen Kunden. Dies ist folgerichtig, weil die Bezahlung der Erhöhung auf dem Gerichtsweg vom Gaslieferanten erzwungen werden muss, die dann erforderliche Offenlegung der Kostenstruktur aber gefürchtet wird wie vom Teufel das Weihwasser. Und: Sperrung der Gaslieferung, so wie bei einem säumigen Zahler, ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich verboten!
Also:
GASPREIS ODER HOSEN RUNTER!!!
Umfassende Informationen gibt es vom "Bund der Energieverbraucher" unter:
Dort finden sich u.a. auch Musterbriefe, Anleitungen usw.