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Das Recht auf Wohnen und die Sozialgesetzgebung

— abgelegt unter:

Bundesweites Arbeitstreffen zu Strategien und Forderungen von Erwerbslosen-, Wohnungslosen- und Mieterorganisationen

Was
  • Arbeitstreffen
Wann 23.05.2008 15:00 bis
25.05.2008 13:00
Wo Bochum, Kulturzentrum Bahnhof Langendreer, Wallbaumweg 108
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Die sogenannten Hartz IV-Reformen haben seit 2005 umfassende
Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Erwerbslosen und anderen
Bedürftigen, auch auf das Wohnen. Aus unterschiedlichen Perspektiven
beobachten wir zum Beispiel, dass Erwerbslose aufgrund der Umsetzung der
SGB II und SGB XII aus ihren bisherigen Wohnungen und Lebensbezügen
herausgedrängt werden, in Miet- und Energieschulden geraten, nur noch
minderwertigen Wohnraum in benachteiligten Quartieren anmieten können
und in der Wahrnehmung ihrer Rechte als MieterInnen und VerbraucherInnen
entmündigt oder demotiviert werden. Wir beobachten auch, dass in den
qualitativ schlechtesten Wohnungsmarktsegmenten steigende Mieten
durchgesetzt werden können und dass sich aufgrund der Regelungen zu den
Kosten der Unterkunft neue Milieus der Benachteiligung und
Prekarisierung entwickeln. Schließlich hat die Sozialgesetzgebung das
Risiko, in Wohnungsnot oder Obdachlosigkeit zu geraten, erhöht. All dies
steht zum Teil in schroffem Kontrast zu menschenrechtlichen
Verpflichtungen sowie den Zielen einer sozialen Integration in der
sozialen Stadtentwicklung.

Diese Entwicklungen sind nur ein Teil der umfassenden Einschränkungen
sozialer Rechte, zu denen die Hartz-Reformen geführt haben. ALG
II-BezieherInnen wurden und werden in großem Umfang in prekäre
Niedriglohnbeschäftigungen und sogenannte Arbeitsgelegenheiten gedrängt,
müssen oft mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze auskommen,
werden bei der Weiterbildung und Arbeitsplatzsuche bevormundet. Für
unabhängige Sozialberatungen ist in dem Hartz IV-System ebenso wenig
Platz wie für selbstbestimmte Arbeitsformen. All dies hat Rückwirkungen
auf die Wohnverhältnisse und die Stadtentwicklung. Die mit Hartz IV
durchgesetzte Absenkung der Lohnniveaus vertieft die soziale Spaltung
der Städte.

Erstaunlicherweise hat sich aus der anfänglichen Empörung gegen die
Hartz IV-Reformen über allgemeine Proteste hinaus kaum eine
flächendeckende und dauerhafte soziale Bewegung der Betroffenen
entwickelt. Zu den Ausnahmen gehören einzelne lokale Mobilisierungen
gegen besonders heftige Regelungen der Unterkunftskosten. Ein Grund
dafür ist der kommunalpolitische Gestaltungsspielraum bei diesen
Regelungen, die durch lokale Mobilisierungen und Interventionen zum Teil
beeinflusst werden konnten. Nicht nur in Zusammenhang mit diesen
Erfahrungen stellt sich die Frage, ob und wie eine emanzipatorische
Sozialberatung und Selbstorganisierung der prekarisierten ArbeiterInnen
heute möglich sein könnte.

Inzwischen haben etliche Gesetzesänderungen, Verordnungen und
Ausführungsbestimmungen zum Teil zu einer Verschärfung der Situation
geführt, zum Beispiel die Streichung des Anspruchs junger Erwachsener
auf die Übernahme der Unterkunftskosten. Der Bundesrechnungshof macht
Druck, die Ausgaben für die Unterkunftskosten zu senken. Vor diesem
Hintergrund würde eine bundeseinheitliche Regelung zu den
Unterkunftskosten wahrscheinlich zu weiteren Katastrophen führen. Was
aber sind, jenseits der Rückzugsgefechte, die Alternativen der
Erwerbslosen- und Mieterbewegung? Wie kann die Debatte um Grundeinkommen
und Existenzgeld auf dem Gebiet der Wohnkosten geführt werden?

Auf unserem bundesweiten Arbeitstreffen in Bochum wollen wir Erfahrungen
bewerten, Handlungsansätze auf kommunalen Ebenen austauschen und
denkbare Anforderungen an eine Änderung der Gesetzgebung diskutieren.
Dieses Arbeitstreffen wurde angeregt vom Workshop "Recht auf Wohnen"
beim Sozialforum in Cottbus im Oktober 2007. Ergebnisse sollen zu einem
späteren Zeitpunkt in 2008 mit einem erweiterten Kreis potentieller
Bündnispartner (bundesweite Organisationen) vertieft werden.

ABLAUF UND ZEITRAHMEN

Das nachfolgende Programm beschreibt einen vorläufigen Arbeitsrahmen. Vor Ort verständigen wir uns darüber, was die besonderen Interessen sind und wie wir -- i. Bes. am Samstag -- vorgehen wollen.

Freitag 23. Mai -- ab 15 Uhr -- Austausch und Bestandsaufnahme

  • Anreise und Vorstellung der TeilnehmerInnen
  • Aktuelle Erfahrungsberichte aus den anwesenden Städten und Gruppen.
  • Wie werden die KdU-Regelungen in den Städten umgesetzt? Zu welchen Problemen führt das?
  • Wie reagieren die Betroffenen? Welche Beratungsstrukturen gibt es?
  • Welche Erfahrungen mit lokalen Widerständen und politischen Einmischungen gibt es?
  • Was ist sonst noch wichtig?
  • Es sollten möglichst alle Anwesenden aus ihren Erfahrungen berichten.
  • Wie bewerten wir die politischen Rahmenbedingungen? Welche Änderungen sind zu erwarten
  • Diskussion der Zielsetzungen und ggf. Anpassung der Arbeitsplanung

 

Samstag 24. Mai -- ab 10 Uhr

10 Uhr: Gemeinsames Frühstück und Einführungen.

Derzeit:

Einführung

  • Anne Allex, Berlin - Zur Wohnlage der Betroffen und zur Situation unabhängiger Sozialberatung
  • Ingrid Wagner, Freiburg - Erfahrungen mit der lokalen Mobilisierung von Erwerbslosen gegen drohende Verdrängung (?),
  • Das Beispiel Bremen - Jürgen Willner, Bremen
  • Zur rechtlichen Bewertung der kommunalen KdU-Praxis - tacheles, Wuppertal angefragt
  • Gefahren einer Verordnung nach § 29 SGB II - Holger Gautzsch, MV Dortmund
  • Wohnbudget statt Angemessenheitsprüfung? Fragestellungen zur Sicherung des Rechts auf Wohnen in der Sozialgesetzgebung, Knut Unger, Mieterforum Ruhr


Ab etwa 14 Uhr Vertiefung zu den nachfolgenden Themen / Fragestellungen.
Bei Bedarf in parallelen Arbeitsgruppen.

1: UNABHÄNGIGE SOZIALBERATUNG UND EMANZIPATIVE INTERESSSENSWAHRNEHMUNG
Vorläufige Fragestellungen:

  • Wie können vor Ort wirksame Strukturen der Information, Beratung und Interessenvertretung zu KdU aufgebaut, verbessert und stabilisiert werden?
  • Wie können sich lokale Bündnisse gegenseitig bei dem Aufbau von Beratungsstrukturen unterstützen?
  • Wie kann erreicht werden, dass geltendes Recht von den Sachbearbeitern gewahrt wird und dass die Betroffenen ihre Rechte nach dem SGB, aber auch als Mieter und Bürger, wahrnehmen können?
  • Wie kann über die Beratung im Einzelfall hinaus erreicht werden, dass die Betroffenen gemeinsam vorgehen?
  • Welche Forderungen zur Gewährleistung einer unabhängigen Sozialberatung haben wir gemeinsam?


2: LOKALE ORGANISIERUNG, GEGENWEHR UND EINMISCHUNG
Vorläufige Fragestellung:

  • Welche Erfahrungen gibt es mit der Organisierung kollektiver Gegenwehr zu KdU-Kürzungen und Umzugsdruck auf lokalen Ebenen?
  • Welche Zugeständnisse konnten und können lokalpolitisch erreicht werden?
  • Welche Rolle spielen diese Erfahrungen und Ansätze bei der Entwicklung lokaler Selbstorganisation und politischer Gegenwehr?
  • Wie sind die lokalen KdU-Regelungen rechtlich zu bewerten und wie lässt sich gegen die Rechtswidrigkeit vieler dieser Regelungen vorgehen?
  • Welche Probleme können über die juristische Argumentation nicht gelöst werden?
  • Welche Handlungsspielräume für erträglichere Regelungen haben die kommunalen Träger der KdU ? Wie konnten/können sie vor Ort durchgesetzt werden?
  • Wie könnte diese Arbeit bundesweit vernetzt werden?


3: BUNDESWEITE ALTERNATIVEN -- GRUNDSICHERUNG DER WOHNUNG
Vorläufige Fragestellung:

  • Welche grundsätzliche Kritik muss aus der Sicht sozialer Grundrechte und einer sozialen Stadtentwicklung an den KdU-Regelungen geübt werden?
  • Welche bundespolitischen Forderungen nach Alternativen zu den jetzigen KdU Regelungen sind denkbar / haben wir gemeinsam?
  • Welche Eckpunkte hätte eine bundesweite Initiative für eine Grundsicherung der Wohnung (z.B. Wohnbudget)?
  • Welche begleitenden wohnungspolitischen Maßnahmen wären erforderlich?
  • Wer sind mögliche Bündnispartner für derartige Initiativen?

 


Samstag 24. Mai -- 17 Uhr
Plenum / Schlussfolgerungen
Berichte aus den Arbeitsgruppen
Diskussion von Schlussfolgerungen und Strategien

Sonntag 25. Mai -- 10 Uhr
Gemeinsames Frühstück
Auswertung: Gemeinsame Forderungen und Strategien
Absprachen für die weitere Zusammenarbeit im Plenum

Anreise
Ab Freitag, 23. Mai, 14:30 Uhr.

Kulturzentrum Bahnhof Langendreer 44894 Bochum Wallbaumweg 108
http://www.bahnhof-langendreer.de/

S-Bahn Linien S 1 + S 21 ab Bochum oder Dortmund Hbf.
Haltestelle: Bochum Langendreer nicht Langendreer West!!
Am Ausgang durch die Unterführung, danach links in den Wallbaumweg (ca. 3 Min.)
Die Straße hinauf. 2. Nebeneingang.
Folgende Busse halten in unmittelbarer Nähe vor dem Haus: 378 und 379 (ab Witten), 345, NachtExpress Linie 3.

PKW: A 40 ( B1 ) Abfahrt DO-Lütgendortmund [40 ] , an der Ausfahrt zunächst links bis zur Kreuzung, dann rechts auf die B 235 / Provinzialstraße in Richtung: Bochum Langendreer | Witten, am Opel-Werk vorbei (liegt links) hier Parken , vor der S-Bahn Unterführung rechts in den Wallbaumweg einbiegen. Parken: Die Opel - Parkplätze auf dem Werksgelände der Opel AG direkt an der B235! - Park + Ride Parkplätze an der S-Bahn Haltestelle Langendreer.

Unterbringung und Verpflegung
Unterbringung kann bei schneller Anmeldung noch organisiert werden. Frühstück und Mittag organisieren wir selber. Bitte mitteilen, wenn Ihr Vegetarier seid!

Anmeldung
Wegen eventuell erforderlicher Buchung von Unterkünfte (und Verpflegung)
bitte UMGEHEND VERBINDLICH ANMELDEN bei:
MieterInnenverein Witten, Knut oder Martin
Tel. 02302-51793 / 392888 -- Mobil: 0160-8428818 Fax. 0202-455992 --

Email: knut.unger ätt mvwit.de


Veranstalter
Projektgruppe "Recht auf Wohnen für alle"
c/o MieterInnenverein Witten, Schillerstr. 13, 58452 Witten
Tel. 02302-51793 / 392888 -- www.mvwit.de

in Zusammenarbeit mit
AKOPLAN - Institut für soziale und ökologische Planung e.V., Dortmund

gefördert von "Die Gesellschafter", Aktion Mensch