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Sparkasse Hagen provoziert Arbeitslosen-Selbsthilfegruppe

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Sparkasse Hagen lässt das Verteilen von Flyern zu Hartz IV durch polizeilichen Platzverweis unterbinden ! Eine Pressemitteilung der Hagener Selbsthilfegruppe Weiße Taube v. 30.3.

Pressemitteilung – Hagen, den 30. 3. 2012

Sparkasse Hagen lässt das Verteilen von Flyern zu Hartz IV durch
polizeilichen Platzverweis unterbinden !

Heute Vormittag hat die Selbsthilfegruppe „Weiße Taube Hagen“, wie häufig in

den letzten drei Jahren, vor der Sparkasse in der Innenstadt Hagen Flyer zur

Hartz IV Problematik verteilt. Thema war, gegen Verunsicherung und Angst

Solidarität zu setzen. Verteilungen vor der Sparkasse finden deshalb statt, weil

am Vormittag des letzten Werktages im Monat die von Hartz IV betroffenen

Menschen die Leistungen dem Konto gutgeschrieben bekommen, man an

diesem Tag dort also sehr viele antrifft.

Die Verteilaktion fand auf dem Gehwegbereich, also auf öffentlicher Wegefläche

statt. Passanten wurden nicht belästigt, im Gegenteil, das Flugblatt wurde

gerne genommen und oft schon am Platz gelesen. Niemanden wurde das

Flugblatt aufgedrängt. Übrigens wurden viele Passanten von den drei Verteilern

auf die mal wieder zeitweise nicht funktionierende Drehtür aufmerksam

gemacht.

Nach gut einer Stunde kamen Mitarbeiter des Hausservices der Sparkasse zu

den Verteilern und fragten, was geschehe. Dies wurde erklärt und darauf

hingewiesen, daß das Verteilen auf öffentlicher Wegefläche ein geschütztes

Grundrecht ist.

Eine Viertelstunde später tauchte eine Streife des Ordnungsamtes auf und

forderte ultimativ auf, daß die Verteiler sich ihnen gegenüber auszuweisen und

das Verteilen einzustellen hätten. Es habe Beschwerden gegeben. Später stellte

sich heraus, daß die Leitung der Sparkasse den Einsatz veranlasst hatte.

Einer willkürlichen Personenkontrolle durch das Ordnungsamt haben sich die

Verteiler natürlich verweigert, denn sie haben ja nichts Strafbares oder

Ordnungswidriges getan. Außerdem ist eine Personenkotrolle, die nicht durch

die Polizeibehörde stattfindet, rechtlich zumindest umstritten.

Also wurde die Polizei gerufen. Diese erklärte, die Sparkasse habe als

Grundeigentümer der öffentlichen Wegefläche das Hausrecht und könne das

Verteilen untersagen. Inzwischen verstieg sich eine Mitarbeiterin des

Ordnungsamtes zu der Behauptung, es habe „massive“ Beschwerden von

Passanten gegeben. Die hinzugekommenen leitenden Mitarbeiter der Sparkasse

waren nicht bereit, auf Gesprächsangebote einzugehen und erklärten, bis zum

„Wassergraben“ (Körnerstraße) und zum Bordstein (Kampstraße) sei die

Gehwegfläche Grundeigentum der Sparkasse und sie hätten das Hausrecht.

Dies wird rechtlich zu klären sein, denn wenn das so wäre, kann die Fläche

nicht gleichzeitig Gehsteig und somit öffentliche Wegefläche sein.1

1

Schließlich behauptete die Polizei einmal, daß Verteilen sei eine Versammlung,

die anzumelden sei, dann, daß sei eine Sondernutzung, die vom Ordnungsamt

genehmigt werden müsse. Beides ist schlicht falsch. Besonders delikat wurde

es, als dann von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes noch angeführt wurde,

man wolle so das Verteilen von rechtsradikalem Material durch den Zwang von

Anmeldungen verhindern.

1 Eine öffentliche Wegefläche ist entweder durch städtische Widmung eine solche, oder, wenn dies versäumt sein sollte,

durch die jahrelange unstrittige tatsächliche Nutzung durch die Fußgänger. Eine nichtöffentliche Wegefläche muß

eingefriedet oder durch Türen getrennt sein (z.B. wie in der Volmegalerie) und deutlich als nichtöffentlich

gekennzeichnet sein.

Eine öffentliche Wegefläche ist entweder durch städtische Widmung eine solche, oder, wenn dies versäumt sein sollte,

durch die jahrelange unstrittige tatsächliche Nutzung durch die Fußgänger. Eine nichtöffentliche Wegefläche muß

eingefriedet oder durch Türen getrennt sein (z.B. wie in der Volmegalerie) und deutlich als nichtöffentlich

gekennzeichnet sein.

Anschließend zog die Polizei die restlichen Flugblätter unter Androhung von

unmittelbaren Zwang ein und sprach gegenüber den Verteilern einen

Platzverweis aus. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes untersagten darüber

hinaus die Verteilung außerhalb der laut Sparkasse als unter Hausrecht

stehenden Fläche. Außerdem wurde eine Ordnungsmaßnahme angedroht.

Die „Selbsthilfegruppe Weiße Taube Hagen“ stellt fest:

Nach unserer Rechtsauffassung, die wir häufig geprüft haben

- ist die Fläche vor der Sparkasse eindeutig öffentliche Wegefläche,

- ist das Verteilen von Flyern auf öffentlichen Wegeflächen eine Form der

grundrechtlich geschützten freien Meinungsäußerung und freien

politischen Betätigung und nicht anmeldepflichtig,

- ist das Verteilen keine Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen, solange

keine Schilder oder Tische aufgebaut werden, mithin nicht durch das

Ordnungsamt genehmigungspflichtig,

- ist das Verteilen keine Versammlung, da nicht Dritte öffentlich aufgerufen

wurden, sich zu versammeln,

- ist das Ordnungsamt nicht berechtigt, Personenkontrollen dann

vorzunehmen, wenn offensichtlich keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat

vorliegt.

Einer rechtlichen Klärung von gegebenenfalls strittigen Auffassungen sieht die

Selbsthilfegruppe gelassen entgegen und wird diese selbst aktiv betreiben.

Die „Selbsthilfegruppe Weiße Taube Hagen“ sieht in dem Vorgang einen

skandalösen Versuch, die freie politische Betätigung einzuschränken. Sie

erwartet eine Klarstellung und eine förmliche Entschuldigung der Leitung der

Sparkasse, des Oberbürgermeisters und des Polizeipräsidenten.

 

Verantwortlich: Karl – Ludwig Ostermann, Bolohstraße 75, 58093 Hagen
karlludwig.ostermann@freenet.de

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