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Wer hat Anspruch auf Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen durch die Behörden?
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Energiepreise
Nicht nur Leistungsempfänger bzw. -empfängerinnen haben ein Anrecht darauf. Auch Berufstätige können bei hohen Nachzahlungen Hilfen vom örtlichen Jobcenter bekommen, wenn ihr Lohn/Gehalt bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Hierzu ein neues Merkblatt.
Wegen der steigenden Energiepreise schicken viele Vermieter bzw. Versorger ihren Kunden in diesen Tagen hohe Betriebs- oder Heizkostennachforderungen. Anspruch auf eine Übernahme solcher Nachforderungen durch Behörden haben alle Arbeitslosengeld II-Empfänger:innen, Sozialhilfeempfänger:innen sowie Geflüchtete nach dem AsylbLG, ferner unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige und andere Personen, die keine der genannten Leistungen beziehen. Anne Eberle hat jetzt ein Merkblatt (Neufassung zum 1.1.2023) zur möglichen Übernahme der rasch steigenden Energiekosten vorgelegt, in dem auch für Laien verständlich erklärt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme/Erstattung von Nachforderungen oder erhöhten Abschlagszahlungen für Heizkosten möglich ist. Die Neufassung berücksichtigt die Neuregelungen, die mit dem Bürgergeld-Gesetz wirksam geworden sind. Das komplette Merkblatt – mit Beispielsrechnungen – findet Ihr hier: static/text/Merkblatt_Wer_hat_Anspruch_auf_Uebernahme_1._Hj._2023.pdf (anklicken!)
Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten in Dortmund und Umgebung zu den Themen Wohnen und Energie sowie Adressen der zuständigen Jobcenter und Sozialämter findet Ihr auf den Seiten des DGB Dortmund-Hellweg unter https://dortmund-hellweg.dgb.de/themen/++co++1c046b80-31ba-11ed-ae35-001a4a160123 Beachtet auch die rechtlichen Hinweise von Tacheles und dem Paritätischen unter https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene.html
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