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Neue BeiträgeVergleich von ALHI, Sozialhilfe, ALG II - Teil 1Vergleich: Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II - Teil 1: Inhalt und Einleitung Viele ALG-II-Bescheide sind falsch - Überprüfen lassen und Widerspruch einlegen! Info-Telefon eingerichtet !Seit Wochen werden die Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II verschickt. Eine Überprüfung zahlreicher Bescheide ergab, dass 70 Prozent zum Teil gravierende und kaum überprüfbare Fehler zu Lasten der Leistungsbezieher enthalten. --- Bericht von Herbert Thomsen (Solidarische Hilfe e.V.) in "junge Welt" vom 23.11. und Interview mit Frank Jäger, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI) in "junge Welt" vom 15.12.04 / Link zu Musterwiderspruch Das neue Arbeitslosengeld II - Teil 5Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Infos, Tipps, Hinweise und Beratung zur Vorbereitung auf das Arbeitslosengeld II - eine ÜbersichtÜbersicht über Quellen zu Grundlageninformationen rund um's Arbeitslosengeld II und Dortmunder Beratungsstellen Widerspruchsfrist gegen die meisten Alg-II-Bescheide läuft am 31. Januar aus: Beratungsstellen empfehlen WiderspruchZum Monatsende endet die Widerspruchsfrist gegen die zum Ende des Jahres ergangenen Bescheide zum ALG II. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtsgültig. Wer keinen Widerspruch einlegt, der wird im Fall von Fehlern bei der Berechnung rückwirkend kein Geld erhalten. Neufassung der Hinzuverdienstregelung beim Arbeitslosengeld IIRegierung und Union einigten sich auf höhere Hinzuverdienstgrenzen für Langzeiterwerbslose. Künftig Freibetrag von 100 Euro plus 20 Prozent des überschießenden Einkommens. (TAZ 16.04.05) Der SoVD nimmt Stellung zum vorausgehenden (besseren) Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zur Hinzuverdienstregelung ("junge Welt", 01.04.05) Das neue Arbeitslosengeld II - Teil 1Einführung in das mit dem Sozialgesetzbuch II am 24. Dezember 2003 beschlossene und am 01. Januar 2005 in Kraft getretene neue Arbeitslosengeld II --- Teil 1: Inhalt und Einleitung Tipps und Hinweise zum Alg II / zum Ausfüllen des Alg II-AntragsSehr brauchbare Ausarbeitungen der Koordinierungstelle gewerkschaflicher Arbeitslosengruppen (KOS) zum Arbeitslosengeld II mit Tipps und Hinweisen zum Ausfüllen des Alg II-Antrags. - (Externe Links) "Zusammenführung" von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II - die UnterschiedeSynopse: Zentrale Unterschiede zwischen zukünftigem Arbeitslosengeld II, bisheriger Arbeitslosenhilfe und bisheriger Sozialhilfe (Rechtsstand 01.01.2004) / Beispielrechnung / Arbeitslose mit Kind in der "Agenda-Falle" / Hartz IV - Massiver Sozialabbau und Arbeitszwang --- Links zu Berechnungen und weiteren Informationen Folienvortrag von Harald Thomé (Tacheles e.V.) zum neuen SGB II / ALG IIDer komplette Folienvortrag des als ausgezeichneter Kenner der Materie bekannten Referenten für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht: 55 anschauliche farbige Folien zum gesamten Komplex im pdf-Format Sozialgericht Münster: 245 Euro plus Miete sind genug zum Leben bei Alg IIQuelle: taz Nr. 7609 vom 8.3.2005, Seite 10, 12 Zeilen (dpa) Die Manipulation des Referenzsystems zur Festlegung der Regelsätze für Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe und die bisherigen einmaligen BeihilfenDie Bundesregierung benutzt Hartz IV, um klammheimlich die Regelsätze für Sozialhilfe und damit das Existenzminimum zu senken. Dafür wurden die Statistiken manipuliert. Die Regelsätze sind mind. 20 Prozent zu niedrig. --- Die bisherigen einmaligen Beihilfen fallen weg. Stattdessen soll für Sonderbelastungen angespart werden. Möglich ist das bei den kleingerechneten Regelsätzen kaum. Aber es gibt Kredite der Arbeitsagentur ... (externe Links auf Expertisen, Stellungnahmen, Interviews, Zeitungsartikel und -kommentare) Datenschutzrechtliche Bedenken und Hinweise zum Alg-II-FragebogenP R E S S E M I T T E I L U N G ..... DER BÜRGERBEAUFTRAGTEN FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN SCHLESWIG-HOLSTEIN UND DES LANDESBEAUFTRAGTEN FÜR DEN DATENSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN |
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