Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Tipps Update: Zündstromanteil für Gastherme

Update: Zündstromanteil für Gastherme

— abgelegt unter:

Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, dem zahlt die ARGE auch Heizkosten. Wer dazu eine Gastherme nutzt die auch das warme Wasser erzeugt, dem zahlt die ARGE jedoch nur einen Teil der Gasrechnung. Der Anteil des Gases der für die Warmwasserbereitung verwendet wird muss vom Regelsatz gezahlt werden. Einige der dadurch entgangenen Euros kann Mensch trotzdem von der ARGE einfordern.

Gasthermen verbrauchen nämlich auch Strom (zur Regulierung der Zündflamme). Und dieser Stromverbrauch der Gastherme gehört dann wieder zu den Heizkosten und muss deshalb von der ARGE übernommen werden - sofern es denn Beantragt wird.

Um die Übernahme des Zündstroms zu Beantragen muss der ARGE der Gerätetyp und das Baujahr der Gastherme mitgeteilt werden.

In einem Fall erstattet die Dortmunder ARGE zur Zeit monatlich 3,92 Euro für den Zündstromanteil der Gastherme.

Stand: Januar 2009

 

Update, 17.07.11:
Jobcenter Dortmund streicht seit Anfang des Jahres rechtswidrig den Zündstrom

Seit Januar 2011 hat das Jobcenter Dortmund in seinen Richtlinien festgelegt bei Gasetagenheizungen keine Kosten mehr für den Zündstrom zu übernehmen. Dabei beruft sich die Behörde auf ein Urteil des niedersächsischen LSG aus dem Jahr 2007.

Mittlerweile hat sich hierzu jedoch das BSG geäußert (26.05.2010, B 4 AS 7/10 B) und danach gehören die Kosten für den Zündstrom zum Betrieb der Heizungsanlage und sind als Unterkunftskosten zu übernehmen.

Es geht dabei um ca. 4 -5 Euro pro Monat. Betroffene sollten gegen die rechtswidrige Streichung des Betrages Widerspruch einlegen.

siehe auch: Auszug aus dem LPK

 

Artikelaktionen