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Wohngeld für Rentner mit geringer Rente

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung weist angesichts zunehmender Altersarmut darauf hin, dass es ab 1. Januar kommenden Jahres mehr Wohngeld gibt. Mieter in Altbauten profitieren besonders von der Regelung

„Tatsächlich waren die Höchstbeträge in Dortmund im Altbaubereich viel zu niedrig”, erklärt Rainer Stücker, Vorsitzender des Mietervereins. Ab 2009 gebe es keine

Unterscheidung nach dem Baualter mehr. Bislang habe man den Leuten „vereinfacht ausgedrückt” gesagt, „ihr wohnt zu teuer und bekommt deshalb weniger oder gar kein Wohngeld”. Ab Januar gibt es laut Stücker sogar noch Spielraum nach oben. Zum Beispiel dafür, dass Mieter in neueren Wohnungen (z.B. altengerecht!) mit einer Kaltmiete von ca. 6 Euro auch noch Wohngeld erhalten.

„Wir befürchten, dass Leute, die in der Vergangenheit leer ausgegangen sind, nicht mitbekommen, dass Sie es jetzt erneut versuchen sollten”, sagt Stücker. Der Appell des Mietervereins an alle Renter mit geringer Rente lautet daher: Wohngeld beantragen. Schließlich hätten diese Menschen einen Anspruch darauf, „sie sollten ihn nicht verfallen lassen”.

Der Mieterverein gibt Betroffenen folgenden Rat: Wer ergänzend Grundsicherungsleistungen (ALG II, Sozialhilfe) erhält, sollte genau prüfen, ob Wohngeld günstiger ist, insbesondere wenn Nachzahlungen aus Heiz- und Betriebskosten zu erwarten sind.

Rechenbeispiele:

Beispiel1

Eine alleinstehende Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 750,00 € und einer Miete von 250,- (Baujahr 1955) zuzüglich 70,-€ Betriebskosten und Heizkosten erhielt bisher monatliches Wohngeld in Höhe von 57,00 €.

Ab dem 01.01.2009 erhöht sich dieses Wohngeld auf monatlich 87,00 €. Hinzu kommt für den Zeitraum Oktober - Dezember 2008 ein einmaliger Betrag von 100,00 €.

Beispiel 2

Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener mit 13 Monatsgehältern von 2.200,00 € brutto lebt in einer 1960 gebauten Wohnung mit einer Miete von 400,00 € zuzüglich 120,00 € Betriebskosten zuzüglich Heizkosten. Bislang bestand ein Wohngeldan-spruch in Höhe von 14,00 € monatlich.

Dieser erhöht sich ab dem 01.01.2009 auf monatlich 66,00 €. Hinzu kommt für den Zeitraum Oktober - Dezember 2008 ein einmaliger Betrag von 180,00 €.

Quelle: Der Westen vom 04.12.08

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