Verhütungsmittelfonds der Stadt: den meisten wohl unbekannt
Für Dortmunderinnen stellt die Stadt Geld für Verhütungsmittel, z. B. Antibabypille, Pille danach, Dreimonatsspritze, Kupferkette, Spiralen oder Hormonstäbchen, sowie für die Sterilisation zur Verfügung. Leider muss ein Eigenanteil gezahlt werden, meist 5,- €, aber z.B. bei Sterilisation, Kupfer- oder Hormonspirale 100,- €. Im folgenden eine Information des Dortmunder Sozialforums.
Berechtigt sind Frauen,
die Leistungen nach SGB II (Hartz IV), SGB XII oder AsylblG, BaföG, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten oder sonst von niedrigem Einkommen leben; es gilt die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (das sind 748,-- € plus Kaltmiete incl. Nebenkosten plus 272,-- € für jede weitere Person im Haushalt, die überwiegend unterhalten wird). Verwertbares Barvermögen darf nicht vorhanden sein.
Zusätzlich muss noch eine „Notlage“ gegeben sein:
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Schnelle Geburtenfolge mit Erschöpfungssyndromen
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Große Anzahl von Kindern und eine permanente Überforderungssituation
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Instabile Familienverhältnisse, die unterstützende Dienste oder sozialpädagogische Familienhilfe erfordern
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Momentane oder langfristige Kontraindikation gegen eine weitere Schwangerschaft (gesundheitliche Gründe, Komplikationen in früheren Schwangerschaften, postpartale Depressionen, Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung)
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Besondere soziale Lebenslage (z.B. Wohnungslosigkeit, Überschuldungssituation, Probleme, einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu erlangen)
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Ungeplante bzw. ungewollte Geburten oder Schwangerschaftsabbrüche in der Vergangenheit
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Psychische Erkrankungen
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Erfahrung mit sexueller Gewalt
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Suchtproblematik
Anträge können bei diesen Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden:
AWO Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung, Ehe-und Lebensprobleme,
Klosterstr.8-10, 44135 Dortmund
Telefon: 0231/ 99 34 222
Beratungsstelle Westhoffstrasse,
Westhoffstraße 8, 44145 Dortmund
Telefon: 0231/840340
Donum Vitae Beratungsstelle Dortmund
Friedhof 4, 44135 Dortmund
Telefon: 0231 / 1 76 38 73.
Verhütungsmittel sind als „Hilfe zur Familienplanung“ ein Rechtsanspruch gem. § 49 SGB XII. Leider werden diese Leistungen in Dortmund so nicht bewilligt. Eine Einschränkung durch „Notlagen“ und ein „Eigenanteil“ ist nicht hinnehmbar. Zudem ist der „Verhütungsmittelfonds“ mit 50.000 € zu niedrig ausgestattet. Jeder Anspruch auf diese Hilfen muss verwirklicht werden können.
Die vom Rat der Stadt Dortmund im letzten Dezember beschlossenen Konditionen für den Fonds sind nachzulesen unter: https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/(embAttOrg)/FCE1ED196B4F6AC1C125794C00430D0C/$FILE/Anlagen_05582-11.pdf?OpenElement
Verantwortlich: Sozialforum Dortmund