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Lang ist's her: Ein Sozialticket für 15 Euro im Monat

Merkblatt der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2008 zur Beantragung eines „Sozialtickets“

Was ist ein Sozialticket und was kostet es?

  • Das Sozialticket ist ausschließlich im Jahresabonnement erhältlich und kostet monatlich 15 €. Das Sozialticket ist ein personengebundenes Ticket 1000 der Preisstufe A für das Stadtgebiet Dortmund. Die Abonnement-Bedingungen zum Sozialticket sind dem Antrag beigefügt. Der monatliche Fahrpreis wird grundsätzlich im Lastschrifteneinzugsverfahren eingezogen.
  • Das Sozialticket verliert mit dem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen auf die Sozialleistung seine Gültigkeit.


Wer kann das Ticket beantragen?

Sie können das Ticket beantragen, wenn Sie Anspruch auf den „Dortmund-Pass“ haben, das heißt, Sie beziehen eine der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter ARGE Dortmund,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung (nach dem Sozialgesetzbuch XII) vom Sozialamt der Stadt Dortmund (auch wenn Sie in einer Einrichtung leben),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • als junger Mensch wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt der Stadt Dortmund, weil Sie in einem Heim, bei Pflegeeltern oder bei Verwandten leben.


Wie kann das Ticket beantragt werden?

  • Es ist ein Antrag erforderlich, den Sie über das Internet (www.sozialticket.dortmund.de) herunterladen oder telefonisch über die städtische Rufnummer (0231) 50-1 35 00 (Erreichbar: montags–freitags 6.00–20.00 Uhr) anfordern können. Darüber hinaus ist der Antrag in Ihrer zuständigen JobCenterARGE und in den Sozialbüros/Sozialamt erhältlich.
  • Den Antrag können Sie per Post an die Stadt Dortmund, Luisenstraße 11–13, 44122 Dortmund (Kennwort: „Sozialticket“) senden, in Ihrer zuständigen ARGE oder in den Sozialbüros abgeben.
  • Der Antrag muss am letzten des Vormonats vorliegen. Wer also bis zum 31.07. das Ticket beantragt erhält es ab dem 1. September.
    Die Anträge für das Sozialticket ab Januar 2009 müssen spätestens am 25.11.2008 im Sozialamt eingegangen sein. Dies ist erforderlich, da der Termin für den Druck der Tickets, bedingt durch die Feiertage im Dezember, vorgezogen werden muss.
  • Das Ticket wird Ihnen per Post zugestellt.

 

Das Ticket gibt es nur im Abo. DSW21 wird am 04. Banktag eines Monats den Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 15,- Euro mtl. vom Konto der Kunden abbuchen.

Antragsteller ohne Konto

  • Den betroffenen Antragstellern wird  postalisch eine Kundennummer mitgeteilt.
  • Der Antragsteller kann dann unter Vorlage dieser Kundennummer (diese muss zwingend angegeben werden) in den Kundenzentren der DSW21 Kampstraße, Reinoldikirche  und Hörde den Eigenanteil von 15,- Euro einzahlen. (Öffnungszeiten der Kundenzentren Kampstraße und Reinoldikirche = Montags-Freitags 8-20 Uhr und Samstags 10-18 Uhr. Kundenzentrum Hörde = Montags-Freitags 8-12 Uhr und 12:30-16 Uhr)
  • Der Antragsteller erhält nach erfolgter Einzahlung im Kundenzentrum von DSW21 das Sozialticket.
  • In den folgenden Monaten muss der Eigenanteil jeweils spätestens bis zum 20. des Vormonats eingezahlt werden.

 

Unklarheiten oder Rückfragen zum Verfahren werden  telefonisch  unter der schon bekannten Rufnummer 5013500 beantwortet.

Auf der Webseite der Stadt Dortmund gibt das Merkblatt zum Sozialticket in: Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Russisch.

Quelle: www.sozialticket.dortmund.de vom 14.11.08

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