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Sonderaktion mit 9-Euro-Tickets angelaufen

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Drei Monate lang, von Juni bis Ende August 2022, ist Reisen innerhalb des ganzen Bundesgebietes für wenig Geld möglich.

 

Letzten Samstag, dem 21. Mai, war bei uns der Verkaufsstart für die vom Bundestag beschlossenen 9 €-Tickets. Drei Monate lang, von Juni bis Ende August 2022, kann mensch für 9 Euro im Monat sämtliche Nahverkehrsmittel in der Bundesrepublik benutzen. Bei dem Angebot handelt es sich um eine einmalige Maßnahme im Rahmen des sog. Entlastungspakets der Bundesregierung.

Das Ticket gibt es an den üblichen Verkaufsstellen des VRR, teilweise auch an den Automaten. Auch die Wertmarke für Sozialticket-Kund*innen kostet in dieser Zeit nur 9 Euro pro Monat.

Für Abonnenten gilt im VRR, dass statt der üblichen Beträge in diesen 3 Monaten nur jeweils 9 € eingezogen werden oder überzahlte Beträge nachträglich wieder erstattet werden. Für sie gilt, dass sie nichts unternehmen müssen, damit der Geltungsraum ihrer Monatskarte auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt wird (gilt automatisch), und sie müssen also auch kein zusätzliches Ticket erwerben.

Sozialtickets, Bärentickets, Schokotickets und Firmentickets sind diesbezüglich den Regelungen für Abo-Karten gleichgestellt. Für andere Monatskarten gilt das jedoch nicht: Wer also plant, sich beispielsweise für den Monat Juni eine einzelne Monatskarte anzuschaffen (z.B. ein Ticket1000 oder ein Ticket2000), muss sich vorher überlegen, ob er eine reguläre VRR-Karte, zum regulären Preis (mit üblichen Zusatznutzen), oder stattdessen lieber ein – bundesweit gültiges – 9 €-Ticket (ohne jegliche Zusatznutzen) erwerben will. 

9-Uhr-Monatskarten im Abo gelten in diesen 3 Monaten ganztägig; die zeitliche Einschränkung entfällt also. 

 

Aber Vorsicht:

Sogenannte Zusatznutzen, die mit den VRR-Monatskarten üblicherweise verbunden sind (beispielsweise Mitnahmeregelungen für weitere Personen und/oder Fahrräder, oder die Übertragbarkeit des Tickets auf andere Personen) gelten nur im ursprünglichen Geltungsraum (und zu den ursprünglichen Zeiten) und nicht darüber hinaus. Das wäre ja auch zu schön gewesen. Für die Mitnahme eines Fahrrads über die Grenzen des ursprünglichen Geltungsraums hinaus ist ein Fahrradticket des VRR (nur im Verbund-Raum), ein NRW-Fahrradtagesticket oder eine Fahrradtageskarte der DB zu erwerben. In anderen Verbundräumen natürlich das Fahrradticket des jeweiligen Verbunds. Zusätzliche Personen müssen jeweils ein eigenes 9 €-Ticket nachweisen (nur Kinder bis zum Alter von 6 Jahren fahren unentgeltlich mit).

Ziele in angrenzenden Ländern, die normalerweise vielleicht mit zum Geltungsbereich von Verbund-Fahrausweisen zählen (beim VRR z.B. Nijmegen, Venlo und Arnheim in Holland), sind mit dem 9 €-Ticket nicht erreichbar. Das Ticket gilt nur bis zur letzten Station/Haltestelle vor der Landesgrenze.

Alle weiteren Bedingungen findet Ihr unter https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/9-euro-ticket/
Beachtet auch die Antworten unter den FAQ-Fragen.

Die Aktion ist auf 3 Monate begrenzt. Ab dem 1. September gelten wieder die regulären Tarife und das reguläre Ticketangebot des VRR.
Es sei denn, die Aktion findet so viel Resonanz, dass die Politik darüber unter Druck gerät, über neue Finanzierungsmodelle für den ÖPNV nachzudenken.


Aktualisierung Mitte Juli

Immer wieder versuchen Leute, mit einem 9 €-Ticket auch ICs zu besteigen. Das ist nicht zulässig. Bislang haben Kontrolleure solche Leute nach unseren Erfahrungen höflich gebeten, den Zug bei der nächsten Station wieder zu verlassen. Aber das muss ja nicht so bleiben. 

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