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Die wichtigsten Neuregelungen bei der sozialen Grundsicherung für ältere Menschen und voll Erwerbsgeminderte (Kurzübersicht)

Zum 01. Januar 2005 tritt die Änderung des Grundsicherungsgesetzes in Kraft. Das Grundsicherungsgesetz ist für ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr und für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit niedrigem Einkommen geschaffen worden. --- Kurzübersicht für die Einführungsveranstaltung des Arbeitslosenzentrums Dortmund

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