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Kostenlose Schufa-Auskunft jetzt anfordern

Im Rahmen des "neuen" Bundesdatenschutzgesetzes ist es auf Grundlage des §34 BDSG ab dem 01. April 2010 möglich, eine kostenlose Schufa-Auskunft zur eigenen Person zu verlangen. In einer solchen Auskunft werden Eckdaten zur Bonität (also Kreditwürdigkeit) gelistet, was letztendlich bei Kredit- oder Finanzierungszusagen, Zinshöhen, Handy-Verträgen oder bei der Wohnungssuche ausschlaggebend sein kann. Das Problem: dann und wann enthalten die bislang erfassten Daten fehlerhafte oder veraltete Einträge - das berechnete Scoring ist dann falsch. Neben der Schufa sind weitere Anbieter wie z.B. Creditreform oder Bürgel in diesem Markt aktiv, auch die sind nun zur Auskunft verpflichtet.


Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (auch erreichbar unter www.surfer-haben-rechte.de) war nach eigener Aussage massgeblich an der neuen Regelung zur Schufa-Auskunft beteiligt und hat einen Musterbrief formuliert, mit dem man seine kostenlose Bürgel-, Creditreform- oder Schufa-Auskunft anfordern kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage von §§ 34 I, IV BDSG (in der am 01. April 2010 in Kraft getretenen Fassung) bitte ich unentgeltlich um Auskunft
        • über die über mich gespeicherten Daten sowie
        • über meine tagesaktuellen Scorewerte sowie
        • um nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten sowie
        • über das Zustandekommen der Zahlenwerte und ihre Bedeutung

Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung über die innerhalb der letzten zwölf Monate an Dritte übermittelten Scorewerte sowie die Benennung dieser Dritten mit Name und letztbekannter Anschrift.

Gleichzeitig kann man so erfahren, ob andere Personen oder Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten Auskünfte über die eigene Kreditwürdigkeit eingeholt haben. Wichtig: die Anbieter sind nun einmal jährlich zu einer angeforderten kostenlosen Auskunft verpflichtet.

Die Schufa hat unter meineschufa.de ein PDF-Dokument [https://www.meineschufa.de/downloads/SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf] bereitgestellt, mit dem die "Datenübersicht" ebenfalls angefordert werden kann. Dort wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die für die kostenlose Schufa-Auskunft eine beidseitige Kopie des Personalausweises nötig sei (auf der aber offenbar nur Name, Anschrift und Geburtsdatum lesbar sein müssen). Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat unter bfdi.bund.de Informationen gesammelt und Vordrucke für die wichtigsten Auskunfteien bereitgestellt. [http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Themen/WirtschaftUndFinanzen/VerbrSchutzAuskunfteien/Artikel/AuskunfteienNeueReglungen.html]

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