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ARGE-Bestätigungen für GEZ-Befreiungsanträge

Wer von der GEZ-Gebühr befreit werden möchte, muss der GEZ die Bedürftigkeit nachweisen. Bei vielen Arbeitslosenämtern kann man sich dazu den GEZ-Antrag einfach abstempeln lassen. Nicht so in Dortmund. Der Dortmunder ARGE ist das zu viel Aufwand. Wer hartnäckig bleibt und sich nicht abwimmeln lässt, kann aber auch vom Dortmunder Arbeitslosenamt die Bestätigung erhalten. Eine Betroffene berichtet wie das geht:

Seit einiger Zeit akzeptiert die GEZ, dass wie bislang schon bei den Schwerbehinderten die den ALG II-Bescheid ausstellende Behörde unten rechts auf der ersten Seite des GEZ-Befreiungsantrags per Stempel und Unterschrift bescheinigt, dass der als Kopie beigefügte Bescheid vom soundsovielten der Behörde (hier die ARGE) im Original vorgelegen hat (Ausfüllanleitung für den Antrag aus dem Netz unter GEZ ...). Dann reicht es diesen von der ARGE "abstempelten" Befreiungsantrag samt einfacher Kopie an die GEZ zu schicken.

Der Dortmunder ARGE ist das wie sie selber sagt zuviel Verwaltungsaufwand (O-Ton, Teamleiter Eingangszone: Wir haben 80.000 Kunden und müßten deren Anträge alle bearbeiten. Niemand ersetzt uns die Kosten.) und so schickt sie gemäß hausinterner Anweisung die ALG II-Empfänger/innen zur Stadt, wodurch sie nicht nur einen zusätzlichen Weg, sondern jedesmal 2,50 Euro Kosten aufzuwenden haben. Wenn man dann noch mehrfach im Jahr Bescheide bekommt, sammelt sich da einiges an. Bei geschätzten vielleicht 50.000 Anträgen zweimal im Jahr (mindestens) entstehen bei den Betroffenen alleine 250.000 Euro Beglaubigungsgebühren - keine peanuts und ein erkleckliches Zubrot für die Stadt.

Ich habe mich damit nicht abwimmeln lassen und bin hartnäckig die Zuständigkeiten "nach oben" gedackelt. Als der Teamleiter Eingangszone auch nicht nachgeben wollte, habe ich darum gebeten eine Beschwerde zur Niederschrift gleich an Ort und Stelle einzureichen. Darauf hat der Teamleiter umgehend die gewünschte Unterschrift geleistet.

 

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