Stromkosten: Sozialforum fordert bedarfsdeckende Strompauschale bei Hartz IV und Sozialhilfe
Die Stromkosten sind immer weniger bezahlbar. Das Sozialforum Dortmund fordert deshalb zusammen mit Tacheles eine bedarfsdeckende Stromkostenregelung beim Arbeitslosengeld 2 und bei Sozialhilfe.
Ohne Strom leben zu müssen? Das geht gar nicht. Ohne Kühlschrank, Elektroherd, Waschmaschine, Fernsehen, Beleuchtung? Unvorstellbar und brandgefährlich, besonders bei Kindern und offenem Licht.
Für ca. 5.000 Dortmunder Bürger ist es aber leider so, denn ihnen wurde in unserer Stadt der Strom abgeklemmt. Einfach deshalb, weil sie zu wenig Einkommen haben – andersherum betrachtet – weil der Strom für sie zu teuer ist und sie ihn nicht bezahlen können. Unterstützungsangebote beim Energiesparen sind lobenswert, aber wenig hilfreich. Ein sparsamer Kühlschrank oder eine effiziente Waschmaschine ist für die Meisten nicht bezahlbar. Von den bundesweit rund 350.000 Stromsperren im Jahr 2013 wurden ca. 200.000 bei Bezieherinnen und Beziehern von SGB-II-Leistungen verhängt. Siehe hierzu z.B. folgenden Bericht: http://www.derwesten.de/politik/energie-armut-steigt-weiter-an-aimp-id10125609.html
Für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld 2 – Bezieher ist im Regelbedarf einer alleinstehenden Person oder eines Haushaltsvorstandes (391 €; Stand Dezember 2014) ein Betrag von 30,37 EUR für Haushaltsenergie enthalten, für Angehörige noch weniger. Es fehlen mindestens 13,-- €, Monat für Monat, Schulden und Stromsperren sind die Folge.
Um hier aus der permanenten Unterdeckung herauszukommen, fordern Sozialforum Dortmund und der Erwerbslosenverein Tacheles die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale bei Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe. Schon seit langem gibt es eine solche bewährte Form für Heizungskosten und Miete. Außerdem sollte eine Meldepflicht bei drohenden Energiesperren eingeführt werden. Bereits seit Jahrzehnten hat sich dies bei anstehenden Räumungsklagen bewährt, denn so können Jobcenter oder Sozialamt helfen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Das jetzt anstehende Rechtsvereinfachungsgesetz zum Arbeitslosengeld 2 ist eine gute Gelegenheit, diese beiden Veränderungen mit aufzunehmen. Dann werden Stromsperren hoffentlich nicht mehr vorkommen!
Ausführlichere Erläuterungen in dem Papier von Tacheles hier. Unsere Pressemitteilung vom 17. Dezember im Wortlaut hier.