April/Mai: Seminar "Sozialleistungen für EU-Migranten und -Migrantinnen"
Nicht nur Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind für EU-Migranten unter Schwierigkeiten zu erlangen – es sind alle Sozialleistungen, bei denen Zugangsvoraussetzungen und besondere Probleme berücksichtigt werden müssen.
Je nach Herkunftsland, Dauer und Grund des Aufenthaltes in Deutschland können Leistungen bezogen werden oder diese werden verweigert, bzw. eingeschränkt. Außerdem wirkt sich der Bezug von Sozialleistungen dahingehend sehr unterschiedlich aus, ob ein weiterer Aufenthalt in Deutschland möglich ist. Die Veranstaltung konzentriert sich auf die Inhalte, die in der Beratung für EU–Migranten bezüglich Sozialleistungen von Bedeutung sind. Urteile des Europäischen Gerichtshofes sorgen für zusätzliche Verunsicherung.
Ort: Fachhochschule Dortmund, Emil-Figge-Str. 44, Raum 349
Weiterbildungsseminar mit Helmut Szymanski
Termine:
Freitag, 24.04.2015 15.15 – 20.35 Uhr;
Samstag, 25.04.2015; 08.00 – 15.10 Uhr;
Freitag, 08.05.2015, 15.15 – 20.35 Uhr.
Am Samstag 09.05.2015 steht H. Szymanski von 10.00 – 11.55 Uhr für persönliche Fragen zur Verfügung.
Themen der Veranstaltung:
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Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Leistungen
Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland -
Ausschlussgrund „Arbeitssuche“
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Ausschluss neu eingereister Ausländer für die ersten drei Monate
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Ausschluss von Ausländern mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis
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Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft
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Einschränkungen der Leistungen
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Auswirkungen auf die Freizügigkeit
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Sozialleistungsbezug bei Bürgern aus neuen Mitgliedsstaaten der EU
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Europäisches Fürsorgeabkommen – Auswirkungen auf den Leistungsbezug im SGB II und SGB XII
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weitere mögliche Sozialleistungen für Migrantinnen und Migranten
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(Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, Krankenversicherung,)
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Praxisbeispiele zur Beratung Leistungsberechtigter
Die Inhalte bauen aufeinander auf, aber selbstverständlich können auch einzelne Veranstaltungstage besucht werden.
Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der Referent ist Sozialarbeiter und Dozent für Sozialleistungsrecht.