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SoFoDo Sendung im Bürgerfunk vom 04.09.2007

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Themen: Demo gegen Lohndumping bei evangelischer Kirche und Diakonie (ab Minuter 0:38) --- gGmbHs - Was ist das denn? (ab 3:45) --- Nazidemos in Dortmund (ab 5:43) --- Billigkeit der Energiepreise anzweifeln: Wie geht das? --- Und sind wir wirklich so hilflos den gierigen Raffkes gegenüber? (ab 9:38) --- 18:39 Minuten; 6,2 MB

 

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Beiträge zum Nachlesen:

Geld sparen - Billigkeit der Gaspreise anzweifeln

Demo gegen Dumpinglöhne bei Caritas und Diakonie

gGmbH - Was ist das denn?

 

Geld sparen - Billigkeit der Gaspreise anzweifeln

E: Schon bald geht die Heizperiode wieder los. Angesichts der hohen Gaspreise heizt so manch einer jedoch weniger als erforderlich wäre. Das ist zwar gut für die Umwelt – aber angenehm ist es nicht in einer kalten Wohnung zu leben. Deshalb heute mal ein ganz praktischer Hinweis, wie Sie zu einer warmen Wohnung kommen ohne die Haushaltskasse übermäßig zu strapazieren.

P: Die Energiekonzerne sind gesetzlich dazu verpflichtet Gas und Strom preiswert und umweltschonend bereit zu stellen. Das interessiert die Konzerne jedoch herzlich wenig.

In den letzten Jahren sind die Gaspreise heftig angestiegen. Begründet wird das immer wieder mit steigenden Bezugskosten. Wer genauer hinschaut, stellt allerdings fest, dass die Einkaufspreise bei weitem nicht so stark gestiegen sind wie die Preise für die Endkunden. Was jedoch immens gestiegen ist sind die Gewinne der Konzerne.

 

S: Verbraucherverbände rufen schon seit einigen Jahren dazu auf, sich gegen die hohen Preise zu wehren. Der Bund der Energieverbraucher hält z.B. einen Gaspreis von 4 Cent pro Kilowattstunde für angemessen. In Dortmund müssen Sie je nach Tarif zwischen 6 und 8 Cent für eine Kilowattstunde zahlen.

 

P: Wehren Sie sich gegen diese hohen Gaspreise! Sie können dadurch ihre Heizkosten im besten Fall um die Hälfte reduzieren.

 

S: Dazu müssen Sie der DEW nur schriftlich erklären, dass Sie deren Gaspreis für unbillig halten. Dafür gibt es Musterbriefe. Die finden Sie im Internet, bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterverein. Wichtig ist dabei, dass Sie sich auf den Paragraphen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Und zwar aus folgendem Grund:

 

P: Die DEW setzt die Preise für Gas einseitig fest – Sie als Verbraucher haben keine andere Möglichkeit an Gas zu kommen. Der Paragraph 315 schreibt für solche Fälle vor, dass der Preis angemessen sein muss – und dass der Anbieter – also die DEW- dies auch beweisen muss. Erst wenn ein Gericht bestätigt, dass der Preis der DEW angemessen ist, müssen Sie den geforderten Preis auch tatsächlich bezahlen.

 

S: Mittlerweile weigern sich mehrere tausend DEW-Kunden die hohen Gaspreise zu zahlen. Alle haben mit Hinweis auf den Paragraphen 315 die DEW aufgefordert ihre Preiskalkulation offen zu legen. Dies hat die DEW bis heute nicht getan. Dafür wird es wohl gute Gründe geben.

 

P: Würde die DEW wirklich Gas zu einem angemessenen Preis liefern, hätte sie sicherlich schon längst ihre Preiskalkulation veröffentlicht – um dadurch alle Kunden zur Zahlung der hohen Preise zu zwingen. Dies geschieht jedoch nicht. So lange sich nur ein paar Prozent der Kunden weigern, die hohen Preise zu zahlen, macht die DEW immer noch genug Reibach um z.B. fette Manager-Gehälter zu zahlen oder mit dem Geld der Gasverbraucher den Flughafen zu sponsorn.

P: Wenn Sie sich auf den Paragraphen 315 berufen und die hohen Gaspreise nicht bezahlen wird die DEW Ihnen sicherlich eine Antwort schicken. Möglicherweise sendet die DEW Ihnen das Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu. Darin wird der DEW bestätigt, dass sie nur die Preiserhöhungen weitergegeben habe. Dieses Testat müssen Sie nicht anerkennen. Die Einzelheiten der Preiskalkulation können durch dieses Testat nicht nachvollzogen werden.

 

S: Eventuell berechnet die DEW Ihnen Mahngebühren. Das ist nicht zulässig. Bevor die DEW ihre Preiskalkulation nicht veröffentlicht, sind die geforderten Gaspreise nicht bindend. Die geforderten Beträge sind nicht fällig – und können deshalb auch nicht angemahnt werden. Eigentlich bräuchte man bis zum Nachweis der Billigkeit des Gaspreises gar nichts an die DEW bezahlen.

 

P: Selbstverständlich steht der DEW aber für das gelieferte Gas eine angemessene Vergütung zu. Deshalb sollten Sie der DEW mitteilen, welchen Preis Sie für angemessen halten, und wann und in welcher Höhe Sie die Abschlagsbeträge zahlen werden.

 

S: Sollten Sie der DEW eine Einzugsermächtigung erteilt haben, vergessen Sie nicht diese zu widerrufen. Sonst kann die DEW einfach weiter die hohen Preise von Ihrem Konto abbuchen.

 

P: Die DEW darf Ihnen auch nicht einfach das Gas abstellen oder den Vertrag kündigen. Die DEW hat schon 2005 eine entsprechende Unterlassungserklärung vor dem Landgericht Dortmund abgegeben. Sollte die DEW Ihnen mit Vertragskündigung oder Versorgungssperre drohen, wenden Sie sich umgehend an das Gericht. Dabei hilft Ihnen der Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

 

S: Was kann noch passieren? Die DEW könnte Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. So ein Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, ohne dass der Anspruch inhaltlich geprüft wurde. Mit so einem Mahnbescheid werden also nur Ihre Nerven auf die Probe gestellt. Legen Sie gegen einen solchen Mahnbescheid Widerspruch ein. Die DEW muss dann Klage vor Gericht einreichen.

P: Es ist natürlich auch denkbar, dass die DEW irgendwann doch mal einen unwilligen Zahler verklagt. Kann die DEW dem Gericht dann beweisen, dass die Gaspreise angemessen sind, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als zu zahlen. Weitere Kosten entstehen Ihnen dadurch aber nicht. Stellt das Gericht fest, dass die DEW-Preise angemessen sind kann der oder die Beklagte die Preise anerkennen und damit ist die Sache dann erledigt. Gerichtskosten oder Anwaltsgebühren müssen Sie nicht zahlen. Die DEW hätte schließlich auch sofort Ihre Kalkulation offen legen können.

 

S: Nach 3 Jahren verfallen die Ansprüche der DEW. Wer also schon 2004 seine Gasrechnung gekürzt hat, kann sich am 1. Januar 2008 sicher sein, dass er für 2004 nichts mehr nachzahlen muss.

 

E: Bisher gab es 2 Treffen von Zahlungsverweigerern in Dortmund. Daraus soll ein regelmäßiger Stammtisch werden. Leider stehen Ort und Zeitpunkt noch nicht fest. Wir werden Sie aber auf dem Laufenden halten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite unter http://projekte.free.de/energie.

 

 

Demo gegen Lohndumping

Am 22. August gab es in DO eine Demonstration gegen Lohndumping, diesmal bei der Ev. Kirche und der Diakonie.
Die Radio-Gruppe des Sozialforums war dabei.

P:   Wieso Lohndumping, die Kirche und die Diakonie haben doch eigene Tarife? Worum ging es hier eigentlich genau?   

S:  Sicher gibt es für die Kirche eigene Tarife. Bis jetzt war das auch ganz in Ordnung. Die Bezahlung war in etwa der im öffentlichen Dienst gleichgestellt.

E:  Und das soll sich jetzt ändern!

S:  Ja, die diakonischen Arbeitgeber wollen den bisher gültigen BAT – KF (Bundesangestelltentarif - Kirchliche Fassung)  abschaffen und statt dessen die neuen Arbeitsvertragsrichtlinien der Ev. Kirche in Deutschland übernehmen.
Das Niveau dieser Gehaltstabellen liegt aber im Durchschnitt um 6,3 % unter den Einkommen, die Beschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit im öffentl. Dienst erhalten. Im Lauf eines Arbeitsleben kann das ein Verlust von bis zu 85.000 € bedeuten. Und es gibt neue Billiglohngruppen mit Stundenlöhnen zwischen 2,60€ bis 6,53€.

P:  Und wo bleibt da menschliche Würde die die Kirche immer predigt? Von einem solchen Lohn kann doch niemand leben! Aber so ändern sich die Zeiten. Vor 10 Jahren sprach die ev. Kirche in ihrem Sozialwort noch von einem „gerechten Lohn für eine gute und aufopferungsvolle Arbeit“.
 
E:  Und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten Lohnkürzungen nur in den oberen Gehaltsgruppen vorgenommen werden. Aber am meisten werden ja mal wieder die gebeutelt, die sowieso nicht viel verdienen.

S:  Ja, nach den neuen AVR würden vor allem Hilfskräfte in der Pflege oder Reinigungskräfte bis zu 15 % weniger verdienen als im öffentl. Dienst, wie z.B. bei der Stadt.

P:  Naja, auch die Kirchen haben ja nicht mehr viel und müssen halt irgendwo sparen.
 
S:  Also, arm wie die bekannte Kirchenmaus sind sie aber nun auch nicht, Allein die Immobilien der ev. Kirchen in Deutschland haben einen Wert von rund 102 Milliarden Euro, und diese finanziert aus Steuergeldern.

E:  Soviel Kirchensteuer nehmen die doch gar nicht ein!

S:  Es geht ja hier nicht nur um Kirchensteuer. Denn die Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Suchtkliniken usw. werden ja aus staatlichen Steuergeldern  mitfinanziert, also auch von all denen, die gar keine Kirchensteuer zahlen.

P:  Und durch abgesenkte Einkommen werden die Sozialversicherungssysteme geschwächt und die Steuereinnahmen des Staates und der Kirchen gesenkt. Wenn die kirchlichen Einrichtungen also jetzt die Löhne drücken wollen, sägen sie sich selber den Ast ab, auf dem sie sitzen.


S:  Das muss man sich mal in Zahlen vorstellen. Immerhin sind die Kirchen und ihre Einrichtungen mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten und einem Umsatz von ca. 50 Millionen Euro bundesweit der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.
Deshalb: Wer Sonntags das Sozialwort predigt, sollte auch Montags noch danach handeln!

gGmbH - Was ist das denn?

Seit einiger Zeit wachsen gGmbHs wie Pilze aus dem Boden. Meine lieben Zuhörer, was steckt nun hinter der gGmbH?
Die ganz gemeine Mitarbeiter Behandlungshaltung? Nicht ganz. Offiziell heißt es gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Allgemeinverständlich kann man es so erklären: es lebe die freie Marktwirtschaft auf Kosten von Mitarbeitern und Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind.

Die Stadt Dortmund hat z.B. die städtischen Altenheime in eine gGmbH verwandelt. Von nun an sind selbst sie dafür verantwortlich, zumindestens kostendeckend zu arbeiten. Also keine teuren Fachkräfte mehr. Ehrenamtliche Mitarbeiter machen doch gerne den einen oder anderen Handgriff. Auch mit 1 € Jobbern kann man viel Geld einsparen. Außerdem wurden Niedriglohntarife für einige Arbeitsbereiche eingerichtet. Alles ganz legal, weil immer schon in verschiedenen Bereichen für die gleiche Arbeit unterschiedliches Gehalt bezahlt wurde. Jetzt schaut man, in welcher Branche für die geleistete Arbeit das niedrigste Gehalt gezahlt wird und übernimmt diesen Tarif. Ich höre Ihren Einwand:“ aber es gibt doch eine Besitzstandswahrung“. Natürlich gibt es die. Sie bekommen weiterhin Ihr bisheriges Gehalt, aber von den Lohnerhöhungen bleiben Sie so lange ausgeschlossen, bis der Niedriglohntarif Ihr Niveau erreicht hat.- Das kann aber dauern.

Abschließend kann ich nur sagen willkommen in der freien Marktwirtschaft. Hauptsache die Kasse klingelt. Natürlich nicht die der Mitarbeiter. Dass die zu betreuenden Menschen darunter zu leiden haben, sollen Pflegestandards verhüten. D.h. dass die wenigen qualifizierten Mitarbeiter statt mit den Menschen mit Eintragungen beschäftigt sind. Denn nur was aufgeschrieben wird, wird auch bezahlt.

 

nazi

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