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Neue Obergrenzen für Kosten der Unterkunft in Dortmund

Die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in Dortmund wurden kürzlich angehoben. Anders als bisher beziehen sich die Höchstbeträge auf die Bruttokaltmiete; die Nebenkosten sind - mit Ausnahme der Heizkosten - also bereits mit eingeschlossen.

 

Neue Mietobergrenzen Jobcenter / Sozialamt Stadt Dortmund (Brutto-Kaltmiete) seit August 2018:

1 Person 415,50 €

2 Personen 517,15 €

3 Personen 618,80 €

4 Personen 790,45 €

5 Personen 942,10 €

6 Personen 1.093,20 €

jeweils einschließlich Nebenkosten, zuzüglich Heizung.

Bei mehr als 6 Personen Einzelfallentscheidung

 

Quelle: Merkblatt des Jobcenters unter

http://www.jobcenterdortmund.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/01_Merkblatt+Antrag_(Teil1)_Umzug_2.pdf

 

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