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Neue Obergrenzen für Kosten der Unterkunft

Nachdem der Sozialausschuss keine Einwände dagegen erhoben hat, wurden jetzt die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in Dortmund angehoben.

Aktualisierung:

Hier ein Merkblatt des Dortmunder Mietervereins mit den ab August 2017 geltenden Neuregelungen: www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber/Unterkunftskosten_Do.pdf.

 
Durch einen Bericht der RN am 29.6.2017 sind wir darauf aufmerksam geworden, dass es - endlich - Pläne gibt, die Mietobergrenzen in Dortmund anzuheben. Ob am Ende die nachfolgenden Sätze herauskommen, entscheidet sich vermutlich im Zuge der Beratungen morgen (11.7.) im Sozialausschuss.

Mietobergrenzen Jobcenter / Sozialamt Stadt Dortmund
1 Person    300,-- €
2 Personen    360,-- €
3 Personen    430,-- €
4 Personen    560,-- €
5 Personen    700,-- €
jeweils zuzüglich 1,92 € /qm an Nebenkosten

Die neuen Mietobergrenzen sollen am 11.07. im Sozialausschuss der Stadt Dortmund beraten werden. Demnach sind diese noch nicht „verabschiedet“; unklar ist zudem, ab wann sie angewandt werden sollen. Dennoch kann es in dem einen oder anderen Fall hilfreich sein, sich auf diese geplanten Sätze zu beziehen, insbesondere wenn man in diesen Tagen amtlicherseits aufgefordert wird, seine Unterkunftskosten zu senken.

Die Verwaltungsvorlage für den Ausschuss findet Ihr unter https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/08159-17 - dort auch der empirica-Bericht zum "Schlüssigen Konzept" für die Herleitung von Obergrenzen für "angemessene Kosten der Unterkunft" in Dortmund (unter "Anlagen"). Laut Vorlage ist vorgesehen, die Obergrenzen in Zukunft auf Basis dieses Konzepts im 2-Jahres-Rhythmus zu überprüfen.

Wer Zeit und Lust hat, kann die Sitzung auch von der Zuschauertribüne aus verfolgen, im Rathaus ab 15 Uhr.

 

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