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Konto für alle – Kontogebühren zahlen die Ärmsten

Einführung des Basiskontos läuft alles andere als reibungslos.

Schätzungsweise rund eine halbe Million Menschen leben ohne Konto in Deutschland. Viele Überweisungen oder Einzahlungen sind ohne Bank unmöglich, deshalb brauchen alle eine Bankverbindung. Seit Mitte Juni hat der Gesetzgeber die Banken gesetzlich verpflichtet, jedem ein Konto einzurichten (s. unseren Bericht vom Juni).

Allerdings ist in dem Gesetz kein Betrag für die Gebühren festgeschrieben. „Das Entgelt muss angemessen sein“, und: „Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“ Offenbar nutzen einige Banken das aus und verlangen deutlich höhere Gebühren für das Basiskonto im Vergleich zu einem regulären Girokonto, bzw. sie erheben zusätzliche Entgelte für Extraleistungen. Bei der Deutschen Bank und der Targobank liegen die Gebühren für das Basiskonto bei fast neun Euro. Jobcenter, Kindergeldkasse, Sozialamt und die allermeisten Arbeitgeber verlangen aber ein Konto, um die Leistungen überweisen zu können. Aus dem Regelbedarf Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialhilfe ist dies nicht bezahlbar – der Regelbedarf ist eh schon viel zu niedrig bemessen.

Wir fordern deshalb bis zu einer bedarfsgerechten Anhebung des Regelbedarfs für Niedrigverdiener und Sozialleistungs-berechtigte eine kostenfreie Kontoführung – wie sie für gut Verdienende schon seit längerem bei vielen Banken üblich ist.

 



 



 

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