Kaum zu fassen: Vor dem 1.12. wird's wohl mit dem ermäßigten Deutschland-Ticket (Sozial-Variante) in NRW nichts
Mittlerweile hört man, dass das ermäßigte Ticket für Sozialticket-Berechtigte frühestens zum 1. Dezember eingeführt wird.
Und noch eine Aktualisierung am 26. Juni:
Ab August soll es angeblich im VRR eine Übergangslösung geben: Demnach wird das VRR-Sozialticket vorübergehend, bis zur Einführung des ermäßigten Deutschland-Tickets, im gesamten VRR-Verbundraum gelten, die Beschränkung auf die eigene Stadt bzw. den eigenen Landkreis also aufgehoben werden. Das berichtete als erstes die Rheinische Post in ihrer heutigen Ausgabe. Siehe hierzu auch die VRR-Pressemitteilung unter https://www.vrr.de/de/vrr-erweitert-raeumliche-gueltigkeit-des-sozialtickets/
Erneute Aktualisierung (21. Juni):
Jetzt soll das ermäßigte Deutschland-Ticket (Sozial-Variante) in NRW sogar erst am 1. Dezember kommen! Das jedenfalls geht aus einer neuen Drucksache* des VRR hervor, die Anfang Juni verfasst wurde. „Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zur Umsetzung der Lösung im Bereich Schülermarkt zum Schuljahresbeginn 2023/2024 wird seitens des MUNV eine Umsetzung im Bereich SozialTicket bis zum 1.12.2023 angestrebt.“ Im Klartext: Einkommensschwache müssen warten, bis die Schülerermäßigung unter Dach und Fach ist. Frechheit!
* VRR-Vorlage M/X/2023/0547/1 v. 4.6.2023 („Deutschlandticket“)
Was wir bislang in Erfahrung bringen konnten (Aktualisierung):
Von seiten der Landesregierung ist bislang nichts über den Stand der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden durchgedrungen. Doch gibt es mittlerweile eine neue VRR-Drucksache zum Deutschlandticket (Nr. M/X/20213/0547 v. 16.5.23). Danach geht der VRR von einer Einführung des (ermäßigten) Deutschlandtickets für Sozialticket-Berechtigte erst zum 1. Oktober aus.
Offensichtlich ist den Verantwortlichen im VRR bewußt geworden, dass bei diesem Kundenkreis die Bonitätsprüfung u.U. zum Fallstrick, sprich: zum Ausschluss, führen kann. Der VRR werde versuchen, dafür zusammen mit anderen Verkehrsunternehmen eine Lösung zu erarbeiten, damit das Angebot für alle Interessierten zugänglich bleibt, heißt es in der Vorlage. Die einfachste Möglichkeit aus Sicht der VRR-Verwaltung sei, speziell für diese ermäßigten Tickets den Verkauf auch von einzelnen Monatskarten (also ohne Abo) zuzulassen. Dann erübrige sich die Frage einer Bonitätsprüfung.
Da hierfür aber eine Ausnahmegenehmigung des Bundes erforderlich sei, überlege man im VRR, zumindest für eine Übergangszeit als Alternative auch noch das alte VRR-Sozialticket (zu den bisherigen Konditionen) vorzuhalten.
Keine Aussage in der Drucksache zum geplanten Preis des Tickets. Der befinde sich noch in Abstimmung zwischen Land NRW und den Verbünden und werde daher als Tischvorlage nachgereicht. Da die erste Ausschuss-Sitzung, in der die Vorlage beraten werden soll, am 6. Juni stattfinden wird, werden hoffentlich auch wir bald erfahren, ob es tatsächlich bei dem von der Stadt Dortmund erwähnten Abgabepreis von 36 € bleiben soll. Was sogar noch teurer wäre als das neue Jobticket in NRW!
Apropos Dortmund:
Die Stadtspitze
hat ihre Beschlussvorlage zur vorübergehenden Absenkung des Preises
für das VRR-Sozialticket aus kommunalen Mitteln (bis zur Einführung
eines landes- oder bundesweit geltenden Sozialtickets) vor wenigen Tagen
wieder zurückgezogen. Wir wissen bislang nicht warum – der Vorgang
ist etwas ungewöhnlich, zumal die Verwaltung in der Vorlage ohnehin
vorgeschlagen hatte, auf die Absenkung zu verzichten.